Nach AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Innenminister kippen jahrzehntealtes Einstimmigkeitsprinzip
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Nach AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Innenminister kippen jahrzehntealtes Einstimmigkeitsprinzip

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Nach AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Innenminister kippen jahrzehntealtes Einstimmigkeitsprinzip
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Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben ihr jahrzehntelang praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben – Hintergrund ist die Sorge, dass ein möglicher AfD-Innenminister in Sachsen-Anhalt gemeinsame Beschlüsse künftig allein blockieren könnte. Wie ein Sprecher der Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwochabend mitteilte, reichen künftig die Stimmen von dreizehn der sechzehn Bundesländer für einen Beschluss. Die Änderung wurde im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Stefan Sauer/DPA/Keystone
Ulrich Siegmund (AfD) aus Sachsen-Anhalt bei einer Wahlkampfveranstaltung
Stefan Sauer/DPA/Keystone

Konkreter Anlass ist laut Welt die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt nach dem jüngsten Wahlsieg der AfD. Sollte die Partei dort künftig den Innenminister stellen, hätte dieser nach der bisherigen Praxis mit einer einzigen Gegenstimme bundesweit gemeinsame Beschlüsse der Länder-Innenminister verhindern können.

Bislang galt in der IMK ein ungeschriebenes Einstimmigkeitsprinzip: Ein Beschluss kam nur zustande, wenn kein Bundesland ausdrücklich widersprach. Enthaltungen waren möglich. Die Regel stand nicht in einer Geschäftsordnung, sondern beruhte auf einer seit Jahrzehnten gepflegten Praxis. Sie sollte die Länder dazu bringen, bei kontroversen Fragen Kompromisse zu finden. Wer einen Beschluss nicht vollständig mittragen wollte, konnte seine Vorbehalte in einer Protokollerklärung festhalten, ohne mit Nein zu stimmen.

Mit der neuen 13-von-16-Regel können künftig bis zu drei Bundesländer gegen einen Beschluss stimmen, ohne ihn zu verhindern. Damit verliert ein einzelnes Land sein bisheriges faktisches Vetorecht.

Die «Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder» besteht seit 1954 und koordiniert die innenpolitische Zusammenarbeit der Bundesländer. Der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast teil, besitzt aber kein Stimmrecht. Die Konferenz tagt gewöhnlich zweimal jährlich; Entscheidungen können wie bei der jetzigen Regeländerung auch im schriftlichen Verfahren getroffen werden.

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