Das niedersächsische Innenministerium kann nach eigenen Angaben nicht mehr beantworten, in wie vielen Fällen es Wahlausschüssen empfohlen hat, AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen auszuschliessen. Wie Apollo News berichtet, begründet das SPD-geführte Ministerium dies damit, dass sämtliche personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Verfahren aufgrund einer gesetzlichen Löschpflicht gelöscht worden seien.
JULIAN STRATENSCHULTE / KEYSTONE
Zuvor hatte das Ministerium eine Auskunft mit dem Hinweis verweigert, zu einzelnen Prüfverfahren grundsätzlich keine Angaben machen zu können. Nachdem sich Apollo News auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch berief, änderte das Ministerium laut Bericht seine Begründung und verwies auf die inzwischen erfolgte Datenlöschung.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden vor den niedersächsischen Kommunalwahlen insgesamt 18 Prüfverfahren eingeleitet. Siebzehn davon betrafen AfD-Kandidaten, acht Verfahren wurden direkt im Innenministerium bearbeitet. Die Recherche zielte darauf abzuklären, in wie vielen dieser Fälle das Ministerium den zuständigen Wahlausschüssen empfahl, die Bewerber nicht zur Wahl zuzulassen. Eine Antwort darauf liegt nun nach Angaben des Ministeriums nicht mehr vor.
Bekannt ist, dass bislang vier AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen wurden. In anderen Fällen folgten Wahlausschüsse der Einschätzung des Innenministeriums nicht. So wurde die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke trotz einer ablehnenden Empfehlung als Oberbürgermeisterkandidatin in Hannover zugelassen.
Das Prüfverfahren war erst wenige Monate vor der Kommunalwahl mit einer Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes eingeführt worden. Seither können Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Kandidaten eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht einholen.