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«Mit einem Maschinengewehr bekämpfen»: 78-jähriger Rentner wegen Drohbriefen an Bundesrat Rösti verurteilt

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«Mit einem Maschinengewehr bekämpfen»: 78-jähriger Rentner wegen Drohbriefen an Bundesrat Rösti verurteilt
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Ein 78-jähriger Rentner aus der Region Bern ist wegen mehrerer Drohbriefe an Bundesrat Albert Rösti und dessen Generalsekretär zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft sprach den Mann unter anderem wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung schuldig. In einem Schreiben kündigte er an, Rösti «mit einem Maschinengewehr bekämpfen» zu wollen. Das berichtet der Tages-Anzeiger.

Peter Klaunzer/Keystone
Bundesrat Albert Roesti am Veloforum Schweiz in Bern (Symbolbild)
Peter Klaunzer/Keystone

Zwischen Januar und Mai 2025 schickte der Rentner insgesamt vier Briefe an den SVP-Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Einige Umschläge waren laut einem Bericht von Blue News, der sich auf den Strafbefehl stützt, mit einem Hakenkreuz versehen. In einem Brief befand sich ein Bild Röstis mit einem Wasserglas. Daneben stand: «Hoffentlich extrem giftig». Später folgte die Drohung mit dem Maschinengewehr.

Zwei weitere Schreiben richtete der Mann an Uvek-Generalsekretär Yves Bichsel. Auch darin soll er Drohungen und Beleidigungen formuliert haben. Den Briefen legte der Rentner teilweise selbst hergestellte Banknoten als angeblichen «Unkostenbeitrag» bei. Auch Briefmarken druckte er selbst. Die Falschgeldnoten waren gemäss dem Bericht von geringer Qualität und teilweise nur auf einer Seite bedruckt.

Röstis Sprecherin Franziska Ingold erklärte, ausfällige oder querulatorische Briefe seien «wirklich die Ausnahme». Weil die Schreiben anonym eingegangen seien, habe man Anzeige erstattet, um eine mögliche Gefährdung abklären zu lassen.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Mann neben Drohung und Beschimpfung auch wegen Geldfälschung in einem besonders leichten Fall, Fälschung amtlicher Wertzeichen, Sachbeschädigung und illegaler Abfallentsorgung. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Franken, insgesamt 7200 Franken. Bezahlen muss er diese nur, falls er während der Bewährungsfrist erneut straffällig wird. Unmittelbar fällig sind dagegen eine Busse von 1300 Franken und Verfahrenskosten von 3000 Franken.

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