Die Medienexperten Eva Flecken und Ralf Müller-Terpitz schlagen eine neue «medienrechtliche Digitalabgabe» für grosse Onlineplattformen vor. Dies schreiben die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und der Mannheimer Medienrechtler in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Ihr Vorschlag: Plattformen, die für die Meinungsbildung relevant oder dominierend sind, sollen zunächst Massnahmen zur Sicherung der Medienvielfalt ergreifen. Dazu könnten Änderungen ihrer Algorithmen gehören, damit journalistische Inhalte besser auffindbar werden. Reichten solche Massnahmen nicht aus, sollen die Unternehmen eine Abgabe zur Finanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote leisten.
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Die Autoren begründen ihren Vorschlag mit der wachsenden Bedeutung von Digitalplattformen für die öffentliche Meinungsbildung. Das bestehende deutsche Medienkonzentrationsrecht sei dagegen weiterhin stark auf das Fernsehen ausgerichtet. Flecken und Müller-Terpitz wollen die Digitalabgabe deshalb im Medienstaatsvertrag verankern.
Nach Einschätzung der Autoren stehen auch die EU-Digitalgesetze einer solchen nationalen Regelung nicht entgegen. Sie verweisen dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2025. Die vorgeschlagene Abgabe wird derzeit nicht als beschlossene Regelung dargestellt, sondern als mögliches Instrument für eine Reform des deutschen Medienkonzentrationsrechts.