Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, ruft Polizisten dazu auf, sich auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD vorzubereiten und rechtswidrige Anordnungen nicht widerspruchslos hinzunehmen. In der August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift schreibt Hüber: «Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!»
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Gemäss Welt-Bericht verweist Hüber auf die Einstufung mehrerer AfD-Landesverbände durch den Verfassungsschutz und erinnert Polizisten an ihren Eid auf die Verfassung. «Man kann nicht auf die Verfassung schwören und sich zugleich mit Verfassungsfeinden verbünden!», schreibt er. Eine Regierungsübernahme der AfD entbinde Beamte nicht von ihrer Pflicht zum Schutz der Verfassung.
Zusammen mit dem Beitrag veröffentlichte die GdP eine kurze Anleitung für Polizisten, wie sie vorgehen sollen, wenn sie eine dienstliche Anweisung für rechtswidrig halten. Sie sollen ihre Bedenken zunächst dem Vorgesetzten mitteilen und notfalls die nächsthöhere Stelle einschalten. Alle Schritte sollen schriftlich festgehalten werden. Hält ein Beamter eine Anweisung für strafbar, soll er sie nicht ausführen.
Die Veröffentlichung löste scharfe Kritik aus. Der Historiker Hubertus Knabe wirft Hüber vor, nach einem möglichen AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt «de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung» aufzurufen.
Auch der Verfassungsrechtler Ulrich Battis widerspricht Hübers Argumentation. Beamte müssten rechtswidrige Weisungen auf dem Dienstweg beanstanden. Verweigern dürften sie eine Anordnung jedoch nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn sie selbst dadurch eine Straftat begehen müssten.
Der Vorsitzende der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, warf der GdP vor, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen. Er warnte davor, Polizisten gegen die AfD aufzubringen und sich «auf eine Art Gesinnungspolizei» einzustellen.