Ungarns neue Regierung will das unter Viktor Orbán eingeführte und von der EU scharf kritisierte LGBTQ-Gesetz ändern. Ein am Montag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, die bisherigen Verbote der «Förderung» und «Darstellung» von Homosexualität gegenüber Minderjährigen aus dem Kinderschutzgesetz zu streichen. Künftig sollen stattdessen unabhängig von der sexuellen Orientierung Inhalte verboten werden, welche die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern «ernsthaft beeinträchtigen» können.
Tibor Illyes/AP/Keystone
Wie Ministerpräsident Péter Magyar laut Tagesspiegel erklärte, wird seine Regierung weiterhin «streng» und «kompromisslos» gegen Medieninhalte vorgehen, die Minderjährigen zugänglich seien und sexuelle Gewalt, Manipulation oder Ausbeutung förderten. Die neuen Regeln sollten jedoch für alle Inhalte gleichermassen gelten und damit nach Auffassung der Regierung mit EU-Recht vereinbar sein.
Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 2021. Unter Orbán wurde Minderjährigen der Zugang zu Informationen über Homosexualität und Geschlechtsangleichungen stark eingeschränkt. Auch die Darstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Fernsehen konnte sanktioniert werden. Die Regierung nutzte die Vorschriften zudem als Grundlage für Verbote von Pride-Paraden. Im April entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Regelung gegen EU-Recht verstösst.
Der Kurswechsel folgt auf den politischen Machtwechsel in Budapest. Magyars konservative Tisza-Partei gewann bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit und beendete damit Orbáns seit 2010 dauernde Regierungszeit. Im Wahlkampf hatte Magyar die Frage der LGBTQ-Rechte weitgehend gemieden. Nun stellt seine Regierung auch eine Änderung des seit 2020 geltenden Adoptionsrechts in Aussicht, das gleichgeschlechtliche Paare ausschliesst.
Die geplante Reform bedeutet damit keine vollständige Abkehr von staatlichen Beschränkungen zum Schutz Minderjähriger. Die Regierung will vielmehr die ausdrücklich auf Homosexualität bezogenen Verbote durch allgemein formulierte Jugendschutzregeln ersetzen.