Kopftuchverbot an Wiener Schulen: Bereits 81 Eltern wegen Verstössen vorgeladen
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Kopftuchverbot an Wiener Schulen: Bereits 81 Eltern wegen Verstössen vorgeladen

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Kopftuchverbot an Wiener Schulen: Bereits 81 Eltern wegen Verstössen vorgeladen
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Nur gut zwei Wochen nach Inkrafttreten des Kopftuchverbots an Österreichs Schulen sind in Wien bereits 81 Eltern zu verpflichtenden Gesprächen vorgeladen worden. Das teilte die Wiener Bildungsdirektion dem Nachrichtenportal Exxpress mit. Betroffen sind Fälle, in denen Schülerinnen nach einem ersten Gespräch an ihrer Schule erneut mit Kopftuch zum Unterricht erschienen. Noch am 17. September waren der Behörde erst 55 solche Fälle bekannt.

HELMUT FOHRINGER / KEYSTONE
Kopftuchverbot an Schulen in Wien (Symbolbild)
HELMUT FOHRINGER / KEYSTONE

Auffällig ist die Verteilung auf die Schulformen. 41 Vorladungen betreffen Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS), also Gymnasien, 37 Mittelschulen. Hinzu kommen zwei Fälle an Sonderschulen und einer an einer Volksschule. Damit liegen die Gymnasien derzeit knapp vor den Mittelschulen.

Die 81 Vorladungen bedeuten noch nicht, dass Strafen verhängt wurden. Das Verfahren läuft stufenweise: Beim ersten Verstoss führt die Schule ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Eltern und informiert über das Verbot. Trägt die Schülerin danach erneut ein Kopftuch, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet und lädt Eltern und Kind zu einem verpflichtenden Gespräch vor.

Nach Angaben der Behörde verlaufen diese Gespräche bislang «durchwegs sachlich und respektvoll». Zudem entstehe der Eindruck, «dass die betroffenen Schülerinnen das Kopftuch nach eigener Aussage selbst tragen möchten». Ob dabei kultureller oder sozialer Druck eine Rolle spiele, könne die Bildungsdirektion allerdings nicht feststellen.

Erscheint eine Schülerin auch danach wieder mit Kopftuch, muss die Kinder- und Jugendhilfe verständigt werden. Gegen die Eltern kann zudem ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Vorgesehen sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Kann eine Strafe nicht bezahlt werden, sieht das Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor.

Seit dem 1. September dürfen Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag in öffentlichen und privaten Schulen kein Kopftuch tragen, das den Kopf nach islamischer Tradition verhüllt. Ob die Regelung Bestand hat, ist offen: Schülerinnen und Eltern haben sie vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2027 erwartet.

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