Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Kein Wahlrecht mehr für Eingebürgerte: In Kuwait dürfen künftig nur noch gebürtige Staatsbürger wählen

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Kein Wahlrecht mehr für Eingebürgerte: In Kuwait dürfen künftig nur noch gebürtige Staatsbürger wählen
Kein Wahlrecht mehr für Eingebürgerte: In Kuwait dürfen künftig nur noch gebürtige Staatsbürger wählen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Kuwait entzieht eingebürgerten Staatsbürgern das Wahlrecht. Wer die kuwaitische Staatsbürgerschaft erst später im Leben erworben hat, darf künftig auch nach Jahrzehnten nicht mehr an Wahlen teilnehmen. Emir Meschal al-Ahmed al-Dschaber al-Sabah unterzeichnete am Sonntag ein entsprechendes Dekret, wie die staatliche Nachrichtenagentur Kuna mitteilte. Bislang durften Eingebürgerte dreissig Jahre nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft erstmals ihre Stimme abgeben.

Jaber Abdulkhaleg/AP/Keystone
Emir Meschal al-Ahmed al-Dschaber al-Sabah im Parlament von Kuwait-Stadt
Jaber Abdulkhaleg/AP/Keystone

Für eingebürgerte Kuwaiter galten schon zuvor besondere Regeln bei der politischen Mitwirkung. Sie konnten nicht selbst bei Wahlen antreten und auch keine Parlamentsposten übernehmen. Das Stimmrecht nach einer Wartezeit von dreissig Jahren blieb ihnen jedoch erhalten. Diese Regelung fällt mit dem neuen Dekret weg. Eingebürgerte besitzen damit künftig unabhängig von der Dauer ihrer Staatsbürgerschaft kein Wahlrecht.

Die Entscheidung ist Teil einer Reihe von Änderungen beim kuwaitischen Staatsbürgerrecht. Seit 2024 haben die Behörden Zehntausenden Menschen die Staatsbürgerschaft aberkannt. Die kuwaitische Führung stellt dieses Vorgehen als Teil der Reformagenda von Emir Meschal dar. Dieser übernahm im Dezember 2023 die Führung des Golfstaates und löste fünf Monate später das Parlament auf. Zugleich setzte er Teile der Verfassung ausser Kraft.

Auch die Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat wurden geändert. Frauen können den kuwaitischen Pass seither nicht mehr durch die Ehe mit einem kuwaitischen Staatsbürger erhalten. Zudem wurde Frauen, die seit 1987 auf diesem Weg eingebürgert worden waren, die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt.

Die neuen Regeln betreffen ein Land, in dem Staatsbürger ohnehin eine Minderheit der Bevölkerung bilden. Kuwait zählt rund fünf Millionen Einwohner, doch lediglich etwa 30 Prozent sind einheimische Staatsbürger. Den weitaus grösseren Teil der Bevölkerung stellen ausländische Arbeitskräfte und ihre Familien.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 06.10.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.