Kuwait entzieht eingebürgerten Staatsbürgern das Wahlrecht. Wer die kuwaitische Staatsbürgerschaft erst später im Leben erworben hat, darf künftig auch nach Jahrzehnten nicht mehr an Wahlen teilnehmen. Emir Meschal al-Ahmed al-Dschaber al-Sabah unterzeichnete am Sonntag ein entsprechendes Dekret, wie die staatliche Nachrichtenagentur Kuna mitteilte. Bislang durften Eingebürgerte dreissig Jahre nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft erstmals ihre Stimme abgeben.
Jaber Abdulkhaleg/AP/Keystone
Für eingebürgerte Kuwaiter galten schon zuvor besondere Regeln bei der politischen Mitwirkung. Sie konnten nicht selbst bei Wahlen antreten und auch keine Parlamentsposten übernehmen. Das Stimmrecht nach einer Wartezeit von dreissig Jahren blieb ihnen jedoch erhalten. Diese Regelung fällt mit dem neuen Dekret weg. Eingebürgerte besitzen damit künftig unabhängig von der Dauer ihrer Staatsbürgerschaft kein Wahlrecht.
Die Entscheidung ist Teil einer Reihe von Änderungen beim kuwaitischen Staatsbürgerrecht. Seit 2024 haben die Behörden Zehntausenden Menschen die Staatsbürgerschaft aberkannt. Die kuwaitische Führung stellt dieses Vorgehen als Teil der Reformagenda von Emir Meschal dar. Dieser übernahm im Dezember 2023 die Führung des Golfstaates und löste fünf Monate später das Parlament auf. Zugleich setzte er Teile der Verfassung ausser Kraft.
Auch die Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat wurden geändert. Frauen können den kuwaitischen Pass seither nicht mehr durch die Ehe mit einem kuwaitischen Staatsbürger erhalten. Zudem wurde Frauen, die seit 1987 auf diesem Weg eingebürgert worden waren, die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt.
Die neuen Regeln betreffen ein Land, in dem Staatsbürger ohnehin eine Minderheit der Bevölkerung bilden. Kuwait zählt rund fünf Millionen Einwohner, doch lediglich etwa 30 Prozent sind einheimische Staatsbürger. Den weitaus grösseren Teil der Bevölkerung stellen ausländische Arbeitskräfte und ihre Familien.