Der Bundesrat erschwert die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen in Schweizer Städten und Gemeinden. Künftig müssen die Behörden mit einem Gutachten nachweisen, dass eine Geschwindigkeitsreduktion auf Durchgangsstrassen keinen Ausweichverkehr in Wohnquartieren verursacht.
Die entsprechende Änderung der eidgenössischen Signalisationsverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Ein grundsätzliches Verbot von Tempo 30 auf Hauptachsen führt der Bundesrat jedoch nicht ein. Geschwindigkeitsreduktionen bleiben etwa bei erhöhtem Lärm oder Risiken für Menschen möglich.
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In Wohnquartieren gelten die bisherigen Regeln weiter. Dort können Städte und Gemeinden seit Anfang 2023 Tempo 30 ohne Gutachten anordnen. Die Massnahme darf auch ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität oder dem Schutz vor Umweltbelastungen dienen.
Auf verkehrsorientierten Strassen mit Tempo 30 soll künftig grundsätzlich kein Rechtsvortritt mehr gelten. Damit will der Bundesrat den Verkehrsfluss gewährleisten. Fussgängerstreifen bleiben weiterhin möglich.