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Hamburg: Designhotel als Flüchtlingsunterkunft – «und der Steuerzahler zahlt das»

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Hamburg: Designhotel als Flüchtlingsunterkunft – «und der Steuerzahler zahlt das»
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Ein erst im Mai eröffnetes Designhotel in Hamburg-Harburg dient seit dem 1. September als Unterkunft für bis zu 340 Flüchtlinge. Die Hamburger Sozialbehörde bestätigte der Welt, dass das «The Niu Quay» im Binnenhafen vorübergehend für die Unterbringung angemietet wurde. «Das ‹Niu Quay› bleibt ein Interimsstandort und ist nicht als dauerhafte Unterbringungslösung vorgesehen», erklärte ein Behördensprecher.

Screenshot Google Maps
Hamburg: Designhotel als Flüchtlingsunterkunft – «und der Steuerzahler zahlt das»
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Die Belegung soll ab Januar schrittweise reduziert und spätestens im Juni 2027 beendet werden. Das Hotel verfügt über 146 Zimmer und zwanzig Apartments. Hintergrund ist laut Sozialbehörde die angespannte Unterbringungssituation: Die bestehenden Kapazitäten seien derzeit zu rund 103 Prozent ausgelastet. Gleichzeitig sollen drei grössere Standorte mit zusammen rund 1650 Plätzen geschlossen werden.

Für Hotelunterkünfte zahlte Hamburg 2025 durchschnittlich 82 Euro pro Person und Tag einschliesslich Verpflegung. Die Konditionen für das «Niu Quay» bewegten sich in diesem Bereich, teilte die Behörde mit. Das städtische Unternehmen «Fördern und Wohnen» nutzt insgesamt neun Hotels der Novum Hospitality Group zur Flüchtlingsunterbringung.

Kritik kommt aus der Harburger Bezirkspolitik und von Investor Ingo Mönke, dem grosse Teile des umliegenden Areals gehören. Das Hotel sei als Bestandteil eines Quartiers mit Gastronomie und Büros geplant worden. «Und jetzt zerstört es einer – und der Steuerzahler zahlt das», sagte Mönke. Die Unterbringung von Flüchtlingen an sich kritisiere er nicht; in der Umgebung existiere bereits eine Unterkunft mit mehr als 500 Bewohnern.

Auch CDU und SPD bemängeln die Entscheidung. Sie befürchten Nachteile für Restaurants und Geschäfte, weil Hotelgäste als Kunden wegfallen. Ein förmliches Anhörungsverfahren gab es nicht. Die Stadt begründet dies damit, dass es sich lediglich um eine zeitlich befristete Anmietung von Hotelplätzen und nicht um einen neuen regulären Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung handle.

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