Der Journalist Sascha Adamek darf Studien der Organisation Claim zum Anstieg antimuslimischer Vorfälle als «glatte Fälschung» bezeichnen. Das Landgericht Hamburg wertete die Äusserung als zulässige Meinungsäusserung und nicht als falsche Tatsachenbehauptung, wie Apollo News unter Berufung auf Adameks Anwaltskanzlei Höcker berichtet. Claim hatte gegen den Journalisten geklagt, nachdem dieser die Formulierung im Juni in der ZDF-Sendung «Markus Lanz» verwendet hatte.
Markus Hertrich/ZDF
Im Zentrum des Streits stehen die von Claim veröffentlichten «Lagebilder Antimuslimischer Rassismus» für 2023 und 2024. Die Organisation berichtete darin von einer deutlichen Zunahme antimuslimischer Vorfälle. Adamek kritisierte jedoch die Erhebungsmethode: Die Zahl der Stellen, bei denen Betroffene Vorfälle melden konnten, war gegenüber den jeweiligen Vorjahren gestiegen. Dadurch habe sich auch die Datengrundlage verändert.
Laut Apollo News stellte das Gericht fest, es sei unstrittig, dass Claim für 2023 gegenüber 2022 einen Anstieg um 114 Prozent kommuniziert habe und dabei die höhere Zahl der Meldestellen eine Rolle gespielt habe. Adameks Bezeichnung «glatte Fälschung» ist damit nach Darstellung seiner Anwälte von der Meinungsfreiheit gedeckt. In einem anderen Punkt setzte sich Claim durch: Adamek darf eine bestimmte Aussage darüber, in welchem Umfang er die Organisation vor seinem Auftritt bei «Markus Lanz» mit seiner Kritik konfrontiert habe, nicht weiter verbreiten.
Adameks Anwalt Carsten Brennecke wertete die Entscheidung als «deutliches Signal». Staatlich geförderte Organisationen, die mit wissenschaftlichem Anspruch öffentlich Zahlen präsentierten, müssten auch scharfe Kritik an ihrer Methodik hinnehmen.
Adamek verwies seinerseits auf die öffentliche Finanzierung von Claim. «Der Versuch der NGO, die öffentliche Kritik über ihren Umgang mit Fakten zu behindern, ist gescheitert», erklärte er. Claim wird laut Apollo News in erheblichem Umfang aus Steuermitteln finanziert.