Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Sichert bleibt damit vorerst von der Wahl ausgeschlossen.
Der Kreiswahlausschuss hatte im Juli entschieden, Sichert nicht als Kandidaten zuzulassen. Das Verwaltungsgericht befasste sich im Eilverfahren allerdings nicht mit der inhaltlichen Rechtmässigkeit dieses Ausschlusses. Nach Auffassung des Gerichts kann Sichert dagegen erst nach der Wahl mit einem Wahleinspruch vorgehen.
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Der Kreiswahlausschuss war zuvor einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums gefolgt. Demnach hatten sich bei Sichert Zweifel an der Verfassungstreue ergeben. Das Ministerium verwies unter anderem auf eine als verharmlosend bewertete Aussage zum Nationalsozialismus.
Zudem sei bei Sichert ein «ethnopluralistisches» Weltbild erkennbar. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der vom Verfassungsschutz beobachteten sogenannten Neuen Rechten. Weiter könne bei dem AfD-Politiker eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt die Nichtzulassung für die bevorstehende Landratswahl bestehen.