Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einer angehenden Lehrerin den Eintritt in den Schuldienst verweigert, weil Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Die Frau ist eine Tochter von Götz Kubitschek, der als eine zentrale Figur der deutschen Neuen Rechten gilt. Der Beschluss fiel in einem Eilverfahren und ist unanfechtbar, berichtet das Portal Tag 24.
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Nach Angaben des Gerichts müssen angehende Lehrer ein Mindestmass an Verfassungstreue nachweisen. Bei der Bewerberin sahen die Richter diese Voraussetzung als zweifelhaft an. Damit kann sie ihr Referendariat weder als Beamtin noch als Angestellte im sächsischen Schuldienst beginnen.
Die Frau hatte Lehramt studiert und sollte im August 2026 ihr Referendariat am Gymnasium Dresden-Cotta antreten. Das Landesamt für Schule und Bildung hatte ihr zunächst eine Zulassung erteilt. Nachdem Hinweise auf mögliche Verstösse gegen die Pflicht zur Verfassungstreue eingegangen waren, schaltete die Behörde den Verfassungsschutz ein und nahm die Zulassung anschliessend zurück.
Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes besuchte die Bewerberin zwischen 2022 und 2025 Veranstaltungen des Instituts für Staatspolitik (IfS), das von den Behörden als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wird und eng mit ihrem Vater verbunden war. Die Frau erklärte, ihre Anwesenheit sei ausschliesslich familiär bedingt gewesen. Laut einem Bericht von Tag 24 soll zudem ihr Ehemann der rechtsextremen Szene angehören und Verbindungen zur Identitären Bewegung haben.
Gegen den Ausschluss aus dem Schuldienst ging die Bewerberin zunächst vor dem Verwaltungsgericht Dresden und danach vor dem Oberverwaltungsgericht vor. Beide Schritte blieben erfolglos. Eine Verfassungsbeschwerde sowie ein Hauptsacheverfahren stehen ihr weiterhin offen.
Wer sich über ihren Vater Götz Kubitschek selbst ein Bild machen möchte, dem sei das ausführliche Weltwoche-Gespräch empfohlen: