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Gericht beendet Mietvertrag vorzeitig: AfD muss Berliner Zentrale räumen

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Die AfD muss bis Mittwoch einen grossen Teil ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf räumen und schickt betroffene Mitarbeiter vorerst ins Homeoffice. Grundlage ist gemäss Welt-Bericht ein Urteil des Berliner Landgerichts, das den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Suche nach einem neuen repräsentativen Parteisitz in Berlin dauere an, sagte ein AfD-Sprecher, der nach eigenen Angaben derzeit ebenfalls von zu Hause arbeitet.

Filip Singer/DPA/Keystone
AfD-Logo an Gebäude bei Wahlveranstaltung in Berlin (Symbolbild)
Filip Singer/DPA/Keystone

Auslöser des Rechtsstreits war die Wahlparty der AfD zur Bundestagswahl im Februar 2025. Die Partei nutzte damals den Innenhof des Bürogebäudes, obwohl diese Fläche nach Darstellung des Vermieters nicht mitvermietet war. Zudem sperrte die Polizei den Zugang zum Gebäude mehrere Stunden, wodurch andere Mieter ihre Räume nicht erreichen konnten. Der Vermieter kündigte daraufhin den Vertrag.

Das Landgericht entschied im September 2025, dass die AfD den Grossteil ihrer Räume zum 30. September 2026 und den verbliebenen Bereich spätestens zum Jahresende verlassen muss. Ursprünglich wäre der Mietvertrag erst ein Jahr später ausgelaufen.

Eine endgültige neue Bundesgeschäftsstelle hat die Partei bislang nicht gefunden. Im Sommer wurde bekannt, dass eine Immobilientochter der AfD eine Büroetage mit rund 1600 Quadratmetern am Köllnischen Park in Berlin-Mitte angemietet hat. Nach einem Bericht der Bild sollen dort allerdings keine AfD-Schilder angebracht werden. Andere Mieter, darunter die Hilfsorganisation Oxfam, äusserten Bedenken; eine Initiative hat für Mittwoch eine Protestaktion gegen den Einzug angekündigt.

Nach Angaben aus Parteikreisen sucht die AfD deshalb weiterhin nach einem neuen Sitz, der zugleich als offizielle Adresse, Repräsentanz sowie Ort für Bundesvorstandssitzungen und grössere Parteiveranstaltungen dienen kann.

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