Die geplanten EU-Verträge würden für die Schweiz nicht nur neue Pflichten bringen, sondern könnten laut einer Studie auch hohe finanzielle Belastungen auslösen. Wie das Beratungsbüro Ecoplan im Auftrag des Bundes berechnete, könnten bis zu 74 Millionen Franken zusätzliche Kosten für die Sozialhilfe anfallen – pro Jahr.
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Konkret geht es um die Ausweitung der Personenfreizügigkeit. Gemäss dem neuen Vertragsentwurf sollen Bürger aus EU- und Efta-Staaten nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht erhalten – unabhängig davon, ob sie Vollzeit arbeiten oder nur ein Teilzeitpensum von 30 bis 40 Prozent erfüllen. Selbst Phasen von Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug unterbrechen die Fünfjahresfrist nicht zwingend.
Ecoplan geht davon aus, dass durch diese Regelung auf einen Schlag bis zu 570.000 Menschen ein Aufenthaltsrecht auf Dauer erhalten könnten. In der Folge rechnet das Büro mit jährlichen Zusatzkosten von bis zu 74 Millionen Franken im Bereich der Sozialhilfe. Auch nach dieser ersten Welle erwartet man jährlich zwischen 4000 und 20.000 neue Anträge, berichten die Zeitungen von CH Media.
Der Bundesrat wiegelt ab: Die Regelung sei das Resultat einer «gewichtigen Ausnahme», die die Schweiz in den Verhandlungen durchgesetzt habe. Nur wer fünf Jahre in der Schweiz erwerbstätig gewesen sei, habe Anspruch auf das Aufenthaltsrecht. Doch was als «Erwerbstätigkeit» gilt, bleibt weit gefasst – und damit politisch umstritten.