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Ehemalige Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff: AfD sollte «möglichst bald» Richter in Karlsruhe haben

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Ehemalige Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff: AfD sollte «möglichst bald» Richter in Karlsruhe haben
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Die frühere deutsche Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hält von der AfD vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht für sinnvoll und erwartet langfristig sogar mehrere von der Partei nominierte Mitglieder in Karlsruhe. In einem Interview mit Legal Tribune Online plädierte sie dafür, damit «möglichst bald» Erfahrungen zu sammeln.

Screenshot YouTube/Zentrum für interdisziplinäre Forschung
Ehemalige Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff: AfD sollte «möglichst bald» Richter in Karlsruhe haben
Screenshot YouTube/Zentrum für interdisziplinäre Forschung

Die frühere Richterin, die von 2002 bis 2014 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehörte, wendet sich damit gegen eine konsequente Übertragung der politischen Brandmauer auf die Richterwahl. Die Einbindung rechter Parteien in Verfassungsgerichte führe nach ihrer Einschätzung nicht automatisch zu Funktionsproblemen. Sie verweist dabei auf Erfahrungen mit der AfD auf Landesebene sowie mit FPÖ und SVP in Österreich und der Schweiz.

Bereits Anfang 2026 hatte Lübbe-Wolff öffentlich Zweifel daran geäussert, Kandidaten einer nicht verbotenen Partei grundsätzlich von der Richterbank fernzuhalten. Verfassungsfeindliche Bewerber oder Personen mit extremen Äusserungen schloss sie ausdrücklich aus.

Die Juristin sieht in der Brandmauer zugleich ein Problem für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Eindruck eines «Machtkartells der ‹Altparteien›», das politische Veränderungen verhindere, könne den Rückhalt des Bundesverfassungsgerichts beschädigen. Auch geeignete Kandidaten aus dem Umfeld der AfD würden sich unter den gegenwärtigen Bedingungen womöglich gar nicht erst zur Verfügung stellen.

Skeptisch äusserte sich Lübbe-Wolff zudem zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Sie sehe bei den dazu vorliegenden Gutachten «erhebliche Probleme»; einzelne Aussagen würden «überinterpretiert». Für ein fundiertes Urteil fehle insbesondere eine systematische Untersuchung darüber, wie die Partei selbst mit problematischen Äusserungen aus ihren Reihen umgehe.

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