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«Diejenigen, die diese Pipeline gebaut haben, sollten sich schämen»: Polens Ministerpräsident Tusk stellt sich gegen deutsche Strafverfolgung der Nord-Stream-Verdächtigen

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«Diejenigen, die diese Pipeline gebaut haben, sollten sich schämen»: Polens Ministerpräsident Tusk stellt sich gegen deutsche Strafverfolgung der Nord-Stream-Verdächtigen
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Polens Ministerpräsident Donald Tusk stellt sich gegen eine deutsche Strafverfolgung der mutmasslichen Saboteure der Nord-Stream-Pipelines. «Diejenigen, die diese Pipeline gebaut haben, sollten sich schämen, nicht diejenigen, die sie ausser Betrieb gesetzt haben», sagte Tusk laut einem Bericht der Berliner Zeitung. Tusk vertritt die Ansicht, Deutschland solle Ukrainer nicht strafrechtlich verfolgen, wenn diese die Pipelines gesprengt haben, um Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine zu schwächen.

Andrzej Jackowski/EPA/Keystone
Polens Ministerpräsident Donald Tusk in Gdynia (Symbolbild)
Andrzej Jackowski/EPA/Keystone

Auslöser der neuerlichen Wortmeldung ist die Festnahme des Ukrainers Wolodymyr Z. in Kroatien. Er wurde am Mittwoch in Pula aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, am folgenden Tag ordnete ein Gericht wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft an. Die deutsche Bundesanwaltschaft verdächtigt Z., gemeinsam mit weiteren Personen Sprengsätze an den Nord-Stream-Leitungen angebracht zu haben. Ihm werden unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindliche Sabotage und die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Z. bestreitet eine Beteiligung.

Für Tusk liegt die politische Verantwortung allerdings anderswo. Polen habe Nord Stream 2 von Anfang an bekämpft und versucht, den Bau zu verhindern. Deutschland habe lange an dem Projekt festgehalten und seine Haltung erst «zu spät» geändert. «Deutschland sollte sicherlich nicht diejenigen strafrechtlich verfolgen, die in einer Situation, in der ihr Land angegriffen wurde, den einen oder anderen Schritt ergreifen. Ich werde meine Meinung dazu nicht ändern», sagte der polnische Regierungschef.

Der Fall Z. beschäftigt die Justiz bereits seit längerem. Schon im September 2025 war der Ukrainer in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte damals jedoch seine Auslieferung nach Deutschland. Tusk begrüsste die Entscheidung öffentlich: «Und das zu Recht. Der Fall ist abgeschlossen.» Nun müssen die kroatischen Behörden über eine mögliche Überstellung nach Deutschland entscheiden.

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