Deutschland: 40 Prozent der jungen Polizeibewerber scheitern am Deutschtest
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Deutschland: 40 Prozent der jungen Polizeibewerber scheitern am Deutschtest

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Die Berliner Polizei kann zahlreiche Ausbildungsplätze nicht besetzen, weil viele Bewerber bereits am Auswahlverfahren scheitern. Von 1224 verfügbaren Ausbildungsplätzen wurden im vergangenen Jahr lediglich 936 besetzt, berichtet die Welt. Rund 40 Prozent der Bewerber fallen nach Angaben der Polizei beim Deutschtest mit Diktat durch.

Bernd Weissbrod/DPA/Keystone
Schriftzug «Polizei» auf Einsatzfahrzeug und Uniform (Symbolbild)
Bernd Weissbrod/DPA/Keystone

«Wir stehen in einem wirklich harten Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber – die Betonung liegt auf geeignet», sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel in der RBB-«Abendschau». Die Anforderungen könnten trotz der Personalprobleme nicht gesenkt werden. Rund ein Viertel der Ausbildungsplätze blieb zuletzt frei.

Als besonders hohe Hürde erweisen sich die Deutschkenntnisse. Bewerber müssen im Auswahlverfahren unter anderem schriftliche Computertests, ein Diktat und einen Grammatiktest absolvieren. Nach früheren Angaben Slowik Meisels scheitert ein erheblicher Teil bereits in dieser Phase. Die Defizite bei der deutschen Sprache beträfen Bewerber unabhängig von ihrer Nationalität.

Für die Polizeipräsidentin kommt eine Absenkung der sprachlichen Anforderungen nicht in Frage. «Wir müssen Tag für Tag unsere polizeilichen Massnahmen erklären», sagte sie. Polizisten müssten zudem die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns verstehen, sie Bürgern erläutern und Vorgänge schriftlich dokumentieren können.

Um mehr Nachwuchs zu gewinnen, wirbt die Berliner Polizei verstärkt über soziale Medien. Dabei richtet sie sich nicht nur an Schulabgänger, sondern auch an ältere Interessenten, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Das Problem bleibt dennoch erheblich: 288 der 1224 vorgesehenen Ausbildungsplätze konnten im vergangenen Jahr nicht besetzt werden. Damit fehlen der Berliner Polizei Bewerber nicht grundsätzlich. Entscheidend ist vielmehr, dass ein beträchtlicher Teil die verlangten Voraussetzungen im Auswahlverfahren nicht erfüllt.

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