Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König fordert, Deutsche künftig auch dann zu bestrafen, wenn sie im Ausland eine Leihmutter in Anspruch nehmen. «Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln», sagte die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion der Neuen Zürcher Zeitung.
Christian Beutler/Keystone
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Wer seinen Kinderwunsch dagegen mithilfe einer Leihmutter in einem Land erfüllt, in dem dies erlaubt ist, muss bislang in Deutschland keine Strafe befürchten. König kritisiert, dass damit insbesondere wohlhabende Deutsche die heimischen Vorschriften umgehen könnten.
Als mögliches Vorbild nennt die CDU-Politikerin Italien. Dort kann auch die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden. «Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen», sagte König.
Mit ihrer Forderung stellt sich König auch gegen den früheren Unionsfraktionschef und Parteikollegen Jens Spahn. Dieser wurde zusammen mit seinem Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater.
Skeptisch gegenüber nationalen Verboten äusserte sich die Salzburger Moraltheologin Angelika Walser. Sie erwartet, dass die Nachfrage nach Leihmutterschaften weltweit in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich steigen wird. Es sei deshalb «eine Illusion, eine ethisch hoch anspruchsvolle Frage mit globaler Dimension allein durch nationale Gesetzgebung regeln zu können».