Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Erkenntnisse über den Ursprung der Corona-Pandemie nicht offenlegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies einen Eilantrag eines Presseverlags ab.
Zur Begründung erklärten die Richter, eine Offenlegung könne die «Funktionsfähigkeit des BND und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik» gefährden. Laut Medienmitteilung könnten zudem wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China drohen, sollte der BND gezwungen werden, seine Erkenntnisse preiszugeben. Das Bundesverwaltungsgericht sah daher übergeordnete öffentliche Interessen als gegeben an.
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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hatte der BND bereits im Jahr 2020 Hinweise gesammelt, wonach das Virus aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammen könnte. Die entsprechende Untersuchung sei vom Kanzleramt in Auftrag gegeben worden, die Ergebnisse jedoch unter Verschluss geblieben. Die damalige Kanzlerin Angela Merkel liess laut FAZ ausrichten, sie weise Vertuschungsvorwürfe «ganz grundsätzlich zurück».
Der Verlag wollte unter anderem wissen, wann das Kanzleramt über die BND-Erkenntnisse informiert worden war und ob es Einwände gegen eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gab. Auch hierzu verweigerte das Gericht eine Auskunft – unter anderem mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht eines namentlich genannten Virologen.