Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Bundesverwaltungsgericht urteilt: Junge Afghanen dürfen ausgeschafft werden, wenn ihnen keine besondere Gefahr durch die Taliban droht

Anhören ( 1 min )
KI-Stimme
Bundesverwaltungsgericht urteilt: Junge Afghanen dürfen ausgeschafft werden, wenn ihnen keine besondere Gefahr durch die Taliban droht
Bundesverwaltungsgericht urteilt: Junge Afghanen dürfen ausgeschafft werden, wenn ihnen keine besondere Gefahr durch die Taliban droht
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt die Ausschaffung junger Afghanen in ihr Heimatland, wenn besonders günstige persönliche Umstände vorliegen und ihnen keine besondere Gefährdung durch die Taliban droht. Ein entsprechendes Urteil im Fall eines jungen afghanischen Asylsuchenden ist rechtskräftig und dient künftig als Referenzentscheid.

ANDREAS ARNOLD / KEYSTONE
Flugzeug im Landeanflug auf den Flughafen Frankfurt (Symbolbild)
ANDREAS ARNOLD / KEYSTONE

Im konkreten Fall hatte der Mann Ende 2025 ein Asylgesuch gestellt. Das Gericht kam zum Schluss, dass er jung und gesund ist, über Berufserfahrung verfügt und in Afghanistan auf Unterstützung seiner Familie zählen kann. Eine besondere Gefährdung durch das Taliban-Regime bestehe für ihn nicht.

Der Entscheid könnte sich auf rund 200 weitere Afghanen auswirken. Das Staatssekretariat für Migration hatte in den vergangenen eineinhalb Jahren laut SRF gegen etwa 200 afghanische Männer Wegweisungen ausgesprochen. Sämtliche Betroffenen legten Beschwerde ein. Die Verfahren befanden sich deshalb bislang rechtlich in der Schwebe.

Das Bundesverwaltungsgericht aktualisierte mit dem Urteil zugleich seine Einschätzung der Sicherheitslage. Diese habe sich seit der Machtübernahme der Taliban verbessert. Gleichzeitig bezeichnet das Gericht die gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Situation weiterhin als besorgniserregend.

Für künftige Ausschaffungen bleiben damit Einzelfallprüfungen entscheidend. Voraussetzung sind günstige persönliche Umstände sowie das Fehlen einer besonderen Gefährdung durch die Taliban.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 06.10.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.