Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt die Ausschaffung junger Afghanen in ihr Heimatland, wenn besonders günstige persönliche Umstände vorliegen und ihnen keine besondere Gefährdung durch die Taliban droht. Ein entsprechendes Urteil im Fall eines jungen afghanischen Asylsuchenden ist rechtskräftig und dient künftig als Referenzentscheid.
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Im konkreten Fall hatte der Mann Ende 2025 ein Asylgesuch gestellt. Das Gericht kam zum Schluss, dass er jung und gesund ist, über Berufserfahrung verfügt und in Afghanistan auf Unterstützung seiner Familie zählen kann. Eine besondere Gefährdung durch das Taliban-Regime bestehe für ihn nicht.
Der Entscheid könnte sich auf rund 200 weitere Afghanen auswirken. Das Staatssekretariat für Migration hatte in den vergangenen eineinhalb Jahren laut SRF gegen etwa 200 afghanische Männer Wegweisungen ausgesprochen. Sämtliche Betroffenen legten Beschwerde ein. Die Verfahren befanden sich deshalb bislang rechtlich in der Schwebe.
Das Bundesverwaltungsgericht aktualisierte mit dem Urteil zugleich seine Einschätzung der Sicherheitslage. Diese habe sich seit der Machtübernahme der Taliban verbessert. Gleichzeitig bezeichnet das Gericht die gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Situation weiterhin als besorgniserregend.
Für künftige Ausschaffungen bleiben damit Einzelfallprüfungen entscheidend. Voraussetzung sind günstige persönliche Umstände sowie das Fehlen einer besonderen Gefährdung durch die Taliban.