Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes deutlich erweitern und ihm erstmals sogenannte aktive Massnahmen gegen ausländische Gegner ermöglichen. Dies berichtet die Welt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Der BND soll künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst gegen Bedrohungen vorgehen dürfen. Vorgesehen sind unter anderem Aktionen im Cyberraum und Zugriffe auf gegnerische Computersysteme. Auch reale Eingriffe sollen möglich werden. Als Beispiele nennt die Zeitung das Unschädlichmachen gelieferter Waffen oder Eingriffe in deren Produktion. Voraussetzung ist eine spezifische Gefährdungslage.
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Zudem soll der BND mehr Möglichkeiten bei der strategischen Fernmeldeaufklärung, der Zwischenspeicherung gewonnener Daten und beim Zugriff auf ausländische Server erhalten. Solche Massnahmen könnten auch im Inland erfolgen, wenn klare Auslandsbezüge vorliegen. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr soll ebenfalls gestärkt werden.
Gleichzeitig wird die Kontrolle neu geordnet. Der mit Bundesrichtern besetzte Unabhängige Kontrollrat soll künftig auch Überwachungsmassnahmen kontrollieren, für die bisher die G-10-Kommission zuständig war.
Bundestag und Bundesrat sollen den Entwurf bereits im September beraten. Bei planmässigem Verlauf könnte das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.