Der Bundesrat will mit einer umfassenden Reform des Bankenrechts eine Wiederholung der Credit-Suisse-Krise verhindern und die Finanzmarktaufsicht Finma stärken. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat dazu eine Vernehmlassungsvorlage für Änderungen des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung präsentiert.
Banken ab 250 Mitarbeiter sollen künftig klar dokumentieren, welche Führungsperson für welche Entscheide verantwortlich ist. Für systemrelevante Institute wie UBS, ZKB, Raiffeisen und Postfinance sind zudem strengere Boni-Regeln vorgesehen. Variable Vergütungen hochrangiger Führungskräfte sollen teilweise aufgeschoben werden. Bei Fehlverhalten könnten Banken diese kürzen, streichen oder zurückfordern.
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Die Finma soll ebenfalls zusätzliche Befugnisse erhalten. Sie könnte bereits bei erkennbaren Risiken eingreifen, Bussen gegen Banken verhängen und bei verzögerter Umsetzung von Massnahmen Zwangsgelder aussprechen. Beschwerden gegen besonders wichtige Verfügungen sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Zusätzlich will der Bundesrat Banken besser gegen einen «Bank Run» absichern. Institute sollen Vermögenswerte so vorbereiten, dass sie diese im Krisenfall bei Zentralbanken als Sicherheiten einsetzen können.
Die Schweizerische Nationalbank begrüsst die Vorschläge. Die Bankiervereinigung kritisiert das Paket dagegen als zu umfangreich und warnt vor einer «Finma als Superbehörde».