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Brüssels Kampf gegen Greenwashing: Ab September 2027 müssen Unternehmen ihre Umweltversprechen belegen – wie sie das tun sollen, bleibt allerdings unklar

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Brüssels Kampf gegen Greenwashing: Ab September 2027 müssen Unternehmen ihre Umweltversprechen belegen – wie sie das tun sollen, bleibt allerdings unklar
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Unternehmen in der EU dürfen ihre Produkte ab dem 27. September nicht mehr ohne Belege mit allgemeinen Umweltversprechen wie «grün», «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» bewerben. Die neue EU-Richtlinie soll verhindern, dass Verbraucher mit unbelegten Öko-Versprechen in die Irre geführt werden. «Das Ziel all dieser Änderungen ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher nicht durch Marketing getäuscht werden und wirklich nachhaltige Produkte von Greenwashing unterscheiden können», sagt Patrycja Gautier von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC dem Nachrichtenportal Politico.

Olivier Matthys/EPA/Keystone
EU-Kommissionspraesidentin Ursula von der Leyen in Bruessel
Olivier Matthys/EPA/Keystone

Konkret dürfte etwa eine Fluggesellschaft einen Flug nicht mehr als klimaneutral bewerben, wenn sie diese Aussage nicht belegen kann. Auch Hersteller von Kosmetika müssen Umweltversprechen nachweisen können. Gleichzeitig verschärft die EU die Regeln für Nachhaltigkeitssiegel: Zugelassen werden sollen grundsätzlich nur noch Kennzeichnungen öffentlicher Stellen oder solche, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen. Zudem müssen Unternehmen klarer über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Garantien informieren.

Das Regelwerk hat allerdings eine Lücke: Ursprünglich plante Brüssel ein zweites Gesetz, die sogenannte Green Claims Directive. Sie sollte Unternehmen konkrete Vorgaben machen, mit welchen Methoden sie Umweltversprechen belegen können. Dieses Vorhaben wurde im Juni 2025 nach Streit zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten über den bürokratischen Aufwand auf Eis gelegt.

Damit schreibt die EU Unternehmen zwar vor, welche Umweltwerbung unzulässig ist, schafft aber keine einheitliche Methode für den Nachweis zulässiger Aussagen. Firmen müssen sich vorerst an unterschiedlichen nationalen Vorschriften und der Rechtsprechung orientieren.

Hinzu kommen Probleme bei der Umsetzung. Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie bis März 2026 in nationales Recht übertragen. Im Mai leitete die EU-Kommission jedoch Verfahren gegen 20 Länder ein, weil diese die vollständige Umsetzung noch nicht gemeldet hatten. Verbraucherschützer warnen zudem, dass den zuständigen Behörden trotz zunehmender Kontrollen häufig Personal und Mittel für eine konsequente Durchsetzung fehlen.

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