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Aus Sorge vor «potenziellen Gefahrensituationen»: Jobcenter in Nordrhein-Westfalen verschont Koranvorleser von regulärer Arbeitsvermittlung – die staatlichen Leistungen laufen weiter

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Aus Sorge vor «potenziellen Gefahrensituationen»: Jobcenter in Nordrhein-Westfalen verschont Koranvorleser von regulärer Arbeitsvermittlung – die staatlichen Leistungen laufen weiter
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Ein Jobcenter in Nordrhein-Westfalen hat einen stadtbekannten Koranvorleser offenbar über Jahre weitgehend von der regulären Arbeitsvermittlung ausgenommen. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf interne Akten des Jobcenters im Ennepe-Ruhr-Kreis. Der aus Syrien stammende Amer G. bezieht demnach weiterhin staatliche Leistungen.

CLEMENS BILAN / KEYSTONE
Fassade eines Jobcenters in Berlin (Symbolbild)
CLEMENS BILAN / KEYSTONE

G. kam laut Medienberichten 2015 aus Syrien nach Deutschland und ist in Witten seit Jahren bekannt. Immer wieder trägt er öffentlich und teilweise frühmorgens laut Koranverse vor. Anwohner beschwerten sich, auch Polizei und Stadt beschäftigten sich wiederholt mit ihm.

Offenbar galt G. auch beim Jobcenter als schwieriger Fall. Bereits im Mai 2023 teilte sein Bewährungshelfer der Behörde laut Akte mit, G. solle «nicht provoziert werden». Ein Integrationscoach widersprach damals noch und verwies auf die Rechtslage. Drei Monate später wurde G. nach Rücksprache mit der Teamleitung dennoch aus der regulären Vermittlung herausgenommen. In der Akte heisst es: «Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden.» Worin diese Gefahr konkret bestanden haben soll, geht aus dem Bericht der Bild-Zeitung nicht hervor. Auch warum G. damals unter Bewährung stand, ist nicht bekannt.

Die Sonderbehandlung gilt laut einer aktuellen Akte bis Dezember 2026. G. wird demnach nicht mehr regulär zu Vermittlungsterminen eingeladen; auch Massnahmen und Stellenangebote fielen weitgehend weg. Die staatlichen Leistungen laufen dagegen weiter. Als Alleinstehender stehen ihm monatlich 563 Euro zu. Der aktuelle Bewilligungszeitraum reicht laut einem Jobcenter-Insider bis Juli 2027.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium erklärte auf Anfrage der Bild, es sei grundsätzlich «rechtswidrig und nicht vom Gesetz vorgesehen», Menschen wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen. Das Ministerium äusserte sich dabei jedoch ausdrücklich nicht zum Einzelfall. Warum G. dennoch seit 2023 als «konzeptionell zurückgestellter Kunde» geführt wird, liess der zuständige Ennepe-Ruhr-Kreis unter Verweis auf den Datenschutz offen.

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