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Aus dem Bundesgericht wurde ein gerichtsintern klassifiziertes Protokoll an Tamedia verraten. Wann reicht das Lausanner Tribunal Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein?

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Aus dem Bundesgericht wurde ein gerichtsintern klassifiziertes Protokoll an Tamedia verraten. Wann reicht das Lausanner Tribunal Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein?
Aus dem Bundesgericht wurde ein gerichtsintern klassifiziertes Protokoll an Tamedia verraten. Wann reicht das Lausanner Tribunal Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein?
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Auf Mittwoch vor Auffahrt, den 13. Mai 2026, wurden die vierzig Bundesrichter in Lausanne und Luzern zu einer ausserordentlichen Sitzung einberufen. Einziges Traktandum bildete damals die durch das Bundesgerichtsgesetz verbotene Liebesbeziehung der Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, ehemals SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP).

© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
Jessica Peppel-Schulz, CEO Tamedia
© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

Die Weltwoche beantragte danach unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Bundesgericht die Aushändigung des Protokolls dieser ausserordentlichen Sitzung. Wir wurden indessen am 15. Juli von Generalsekretär Nicolas Lüscher beschieden, dass es sich bei diesem Protokoll um ein gerichtsinternes Dokument handelt, das nicht nach aussen weitergegeben würde. Es gehe nämlich um Fragen, die funktional eng mit der «Kernfunktion der Rechtsprechung» verbunden seien. Das gehe über reine Verwaltungsangelegenheiten hinaus und unterstehe darum nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.

Dennoch zitierten die Blätter von Tamedia am 25. August ausgiebig aus diesem gerichtsintern klassifizierten Dokument. Was heisst: Das Protokoll wurde diesem Medienhaus aus Kreisen des Bundesgerichts ausgehändigt. Tamedia zitierte ausführlich die Voten einzelner Bundesrichter zur Affäre Donzallaz/van de Graaf.

Damit liegt eindeutig eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Die Weltwoche wollte vom Bundesgericht wissen, wann und wie das Bundesgericht eine entsprechende Strafanzeige einreichen werde.

Die Antwort lautete wie folgt: «Die Frage einer Strafanzeige ist gegenwärtig beim Bundesgericht in Abklärung; zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass gegen den Entscheid des Generalsekretärs, das Protokoll nicht abzugeben, von Seiten eines Medienschaffenden ein Rekurs erhoben wurde, über den derzeit noch nicht entschieden ist.»

Diese Antwort überzeugt nicht. Entscheidend ist, wie das Protokoll zum Zeitpunkt seines Verrats an Tamedia klassifiziert war – und nicht, ob diese Klassifizierung allenfalls nach dem Rekurs durch einen Medienschaffenden aufgehoben wird.

Mehr zur Affäre am Bundesgericht lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Weltwoche.

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