Der Bundesrechnungshof sieht bei den deutschen Jobcentern ein Einsparpotenzial von bis zu 450 Millionen Euro pro Jahr und hält rechnerisch 3400 Stellen für verzichtbar. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den die Welt berichtet. Grund ist nach Ansicht der Prüfer, dass die Jobcenter Menschen über 25 Jahren deutlich intensiver betreuen, als es der gesetzliche Richtwert vorsieht.
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Nach dem Gesetz soll ein Mitarbeiter rechnerisch 150 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreuen. Tatsächlich liegt das Verhältnis im Durchschnitt bei 1 zu 122. In 95,7 Prozent der gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur betriebenen Jobcenter betreut ein Mitarbeiter weniger Menschen als vorgesehen. Würde der gesetzliche Schlüssel eingehalten, könnten nach Berechnung des Rechnungshofs Verwaltungskosten von jährlich bis zu 450 Millionen Euro entfallen.
Die Prüfer kritisieren deshalb auch das Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD). Ministerium und Bundesagentur dürften den gesetzlichen Betreuungsschlüssel nicht lediglich als Empfehlung behandeln. Halte das Ministerium die Vorgabe für überholt, müsse es eine Änderung des Gesetzes anstreben. Zusätzlich stellte der Rechnungshof fest, dass bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur im September 2025 rund 1000 Stellen unbesetzt beziehungsweise ungenutzt waren. Bleibe das länger so, sollten diese Stellen gestrichen werden.
Gleichzeitig geben die Jobcenter deutlich weniger Geld für die Vermittlung von Arbeitslosen aus als vorgesehen. 2025 flossen dafür 2,8 Milliarden Euro – nur 68 Prozent des ursprünglich vorgesehenen Budgets von 4,1 Milliarden. Für 2026 zeichnet sich laut Rechnungshof eine noch geringere Ausschöpfung ab. Rund zwei Milliarden Euro, die für Massnahmen zur Eingliederung von Arbeitslosen zur Verfügung stehen, könnten demnach ungenutzt bleiben.
Während dieses Geld liegen bleibt, überschreiten die Jobcenter regelmässig ihre geplanten Verwaltungsausgaben. Deshalb wurden in der Vergangenheit Milliarden aus den Mitteln zur Arbeitsvermittlung in die Verwaltung umgeschichtet. Der Rechnungshof sieht darin ein grundsätzliches Problem und kommt zu dem Schluss, dass die Finanzierung von Bundesagentur und Jobcentern strukturell nicht solide aufgestellt sei.