Die Aargauer Polizei hat weitere Details zum tödlichen Attentat auf eine Raveparty in Aarau bekanntgegeben und stuft die Tat als Amoklauf eines Einzeltäters ein. «Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit können wir Ihnen sagen, dass der Mann, den wir festgenommen haben, die Person ist, die auf die Besucher dieser Raveparty geschossen hat», sagte Polizeikommandant Michael Leupold am Mittwoch gemäss Blick. Bei dem mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 43-jährigen Schweizer ohne Migrationshintergrund mit Wohnsitz im Kanton Jura.
Michael Buholzer/Keystone
Nach der Rekonstruktion der Ermittler fuhr der Mann mit seinem Auto zur Schachenstrasse und ging von dort zu Fuss weiter. Anschliessend feuerte er mit einem Sturmgewehr vierzig Mal in Richtung der Feiernden. Auf dem Rückweg zum Parkplatz schoss er zudem mit einer Pistole auf ein wegfahrendes Fahrzeug. Eine 22-jährige Frau wurde tödlich getroffen, sechs weitere Personen wurden verletzt. Zwei von ihnen befinden sich noch im Spital.
Nach der Tat verliess der Verdächtige Aarau und fuhr in Richtung Jura. Rund achtzig Notrufe und weit über hundert Hinweise gingen bei der Polizei ein. Eine Zeugenaussage brachte die Ermittler auf die Spur eines Autos mit jurassischem Kontrollschild. Der 43-Jährige stellte sich schliesslich selbst bei der Kantonspolizei Jura in Delsberg und gab nach Angaben der Behörden an, die Tat begangen zu haben.
In seinem Fahrzeug stellte die Polizei drei auf ihn registrierte Waffen sicher: eine Pistole und zwei Sturmgewehre vom Typ AK-74. Die Waffen hatte er privat erworben. «Vor zwanzig Jahren ist dieser Erwerb durch die Behörden des Kantons Jura bewilligt worden», sagte Leupold. Der Mann war früher Truppenkoch in der Schweizer Armee, schied 2013 aus der Wehrpflicht aus und gab damals seine persönliche Dienstwaffe zurück. Polizeibekannt war er nicht.
Warum der Mann auf die Ravebesucher schoss, bleibt ungeklärt. Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung keine Hinweise auf einen ideologischen oder extremistischen Hintergrund. Eine persönliche Verbindung des Beschuldigten nach Aarau ist ebenfalls nicht bekannt. Er selbst machte Angaben zu einem «psychischen Leiden». Laut Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte für eine psychische Störung, bislang aber keine gesicherten Erkenntnisse.
Die Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft beantragt. Sie ermittelt unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und Mordes, jeweils teilweise versucht, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Hinweise auf Mittäter oder Mitwisser gibt es nach Angaben der Behörden nicht.