Der schweizerische Bundesstaat beruht auf einem Versprechen: Die Kantone sind souverän, soweit die Bundesverfassung ihre Souveränität nicht beschränkt. Kaum ein anderer Bundesstaat sichert dieses Versprechen vergleichbar ab – durch die subsidiäre Generalkompetenz der Kantone, das Subsidiaritätsprinzip, die fiskalische Äquivalenz, eine international einzigartige Steuerautonomie und das Ständemehr. Und doch beobachten Finanzwissenschaft und Staatsrechtslehre seit Jahrzehnten das Gegenteil gelebter Autonomie: eine schleichende Zentralisierung, die die Kantone zu Vollzugsagenturen des Bundes werden lässt. Alt Bundesrat Kaspar Villiger sprach schon 2001 von der «Verschlammung» ...