Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will das geplante Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 streichen. Dies berichtet das Portal T-online. Einen Referentenentwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich demnach in der Ressortabstimmung.
Im Zentrum des Papiers steht ein übergeordnetes Ziel: ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. Eine feste Verbotsregelung wie im bisherigen Gebäudeenergiegesetz ist darin nicht mehr vorgesehen. Der bisherige Passus, wonach Heizkessel nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, wurde gestrichen.
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Der Entwurf enthält zudem neue Regelungen zum Mieterschutz. Ab 2029 sollen bei neueingebauten Öl- oder Gasheizungen in vermieteten Immobilien die Kosten für vorgeschriebene klimafreundliche Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Beide Seiten sollen jeweils die Hälfte tragen.
Vorgesehen ist ausserdem ein Stufenmodell für die Beimischung sogenannter grüner Energieträger. Ab 2029 ist ein Anteil von 10 Prozent geplant, der bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent steigen soll. Damit bleibt der Betrieb fossiler Heizungen auch langfristig möglich, allerdings mit zunehmendem Anteil alternativer Energien.