Eine Frau aus Coburg, Bayern, ist vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden, weil sie auf einem Plakat den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit erhobenem rechtem Arm zeigte. Das Gericht wertete die Darstellung als Verbreitung eines Hitlergrusses – obwohl Lauterbach auf dem Originalbild lediglich eine zeigende Geste machte.
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Wie das Onlineportal Apollo News berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich 3500 Euro Strafe gefordert. Die Frau, die das Plakat bei einer Querdenken-Kundgebung im März 2024 präsentiert hatte, betonte vor Gericht, sie habe lediglich auf eine «Ungleichbehandlung» durch die Justiz hinweisen wollen. Das Plakat sei Teil der Aktion «Zitate der Schande» gewesen und sollte Vergleiche zwischen verschiedenen Fällen von angeblichen Hitlergrüssen ziehen.
Der Richter folgte jedoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft. In der Urteilsbegründung heisst es, die Frau habe bewusst den Eindruck erweckt, Lauterbach zeige eine verfassungsfeindliche Geste, und dies in «verleumderischer Weise» benutzt. Die Aussagen der Angeklagten sind laut ihrer eigenen Einschätzung vom Gericht weitgehend ignoriert worden.
Die Verurteilte kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ihr Anwalt, der Medienrechtler Walther Wegner, will nun vor dem Landgericht Schweinfurt unter anderem klären lassen, ob die Bildunterschriften auf dem Plakat überhaupt lesbar waren. Eine Kriminal-Hauptkommissarin hatte in ihrer Aussage Zweifel daran geäussert.