Der Bundesrat plant strengere Regeln für Dienstreisen von Bundesangestellten und will Flüge auf kurzen Strecken weiter einschränken. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf einen Vorstoss der Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser hervor, wie der Blick berichtet. Künftig soll eine Flugreise erst erlaubt sein, wenn die Zugfahrt mehr als acht Stunden dauert. Bislang liegt die Grenze bei sechs Stunden.
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Von der Änderung wäre insbesondere die Strecke zwischen Bern und Brüssel betroffen. Die schnellste Zugverbindung dauert derzeit 6 Stunden und 43 Minuten und führt über Paris. Nach den geltenden Regeln dürfen Bundesangestellte deshalb bislang das Flugzeug benutzen. Laut den neuesten Flugstatistiken des Bundes gehörte Brüssel 2024 zu den häufigsten Flugdestinationen der Bundesverwaltung. Insgesamt wurden 1661 Flüge von oder nach Brüssel registriert.
Der Bundesrat hatte bereits 2019 beschlossen, Flugreisen innerhalb Europas einzuschränken, um den CO2-Ausstoss der Verwaltung zu senken. Bei Zugreisen unter sechs Stunden ist das Fliegen seither nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Trotz dieser Vorgaben gingen weder die Zahl der Flüge noch die geflogenen Kilometer zuletzt deutlich zurück. Nach den letzten verfügbaren Daten absolvierte die Bundesverwaltung im Jahr 2024 mehr als 23.670 Flüge. Das entsprach rund 44,4 Millionen Flugkilometern. Die Flugreisen verursachten laut den Angaben 61 Prozent der CO2-Emissionen der Bundesverwaltung.
Die bisherigen Einschränkungen zeigen laut den Zahlen vor allem auf der Strecke nach Paris Wirkung. Für Reisen in die französische Hauptstadt, die mit dem TGV in rund viereinhalb Stunden erreichbar ist, wurden 2024 nur noch wenige Dutzend Flüge registriert. Verbindungen nach Rom, Wien oder Berlin dürften dagegen weiterhin geflogen werden, da die Zugreise jeweils länger als acht Stunden dauert.