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Vom «Telegraph» abgeschrieben: NZZ löst Vertrag mit Bundeshausredaktor Dominik Feusi noch vor Arbeitsantritt auf

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Vom «Telegraph» abgeschrieben: NZZ löst Vertrag mit Bundeshausredaktor Dominik Feusi noch vor Arbeitsantritt auf
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Die NZZ trennt sich noch vor Stellenantritt von ihrem künftigen Bundeshausredaktor Dominik Feusi. Wie die Zeitung bestätigt, wird der bisherige Politchef und stellvertretende Chefredaktor des Nebelspalters die Stelle nicht antreten. Auslöser sind Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit einer Nahostanalyse aus dem Jahr 2024.

Screenshot admin.ch
Vom «Telegraph» abgeschrieben: NZZ löst Vertrag mit Bundeshausredaktor Dominik Feusi noch vor Arbeitsantritt auf
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Konkret geht es um einen Beitrag, den Feusi am 3. Oktober 2024 beim Nebelspalter veröffentlichte. Nach Recherchen des Blick soll der Text zu rund 90 Prozent mit einer einen Tag zuvor erschienenen Kolumne des britischen Telegraph-Kommentators Allister Heath übereingestimmt haben. Formulierungen und Argumentationslinien seien weitgehend übernommen worden, ohne den Autor oder die Zeitung als Quelle zu nennen.

Die NZZ erklärte, der Sachverhalt sei den für die Rekrutierung verantwortlichen Personen bei der Anstellung nicht bekannt gewesen. Eine nachträgliche Prüfung habe ergeben, dass der Fall mit den publizistischen Grundsätzen des Hauses unvereinbar sei. Die publizistische Glaubwürdigkeit habe oberste Priorität. Deshalb sei der bereits unterzeichnete Vertrag noch vor Stellenantritt wieder aufgehoben worden.

Feusi räumt den Fehler ein. Gegenüber dem Blick sagte er: «Es gibt überhaupt keine Entschuldigung für das, was ich gemacht habe. Das ist ein klares Plagiat, so etwas darf nicht passieren.» Er begründete den Vorgang mit Zeitdruck und der Verwendung von Notizen, in denen sich auch Passagen aus der Telegraph-Analyse befunden hätten. Am Verstoss gegen journalistische Standards ändere dies jedoch nichts.

Der Fall beendet den geplanten Wechsel Feusis zur NZZ, noch bevor er begonnen hat. Für das traditionsreiche Zürcher Medienhaus ist die Affäre zugleich ein seltener Fall, in dem ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag aus publizistischen Gründen wieder aufgelöst wird.

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