Die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken fordert ein Verbot der AfD noch vor der nächsten Bundestagswahl. In einem auf Instagram veröffentlichten Video erklärte Esken, die Partei müsse «rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl» verboten werden. Dabei zog sie auch direkte historische Vergleiche zur NS-Zeit und warnte mit Verweis auf Joseph Goebbels vor einer weiteren politischen Normalisierung der AfD.
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Esken begründete ihre Forderung mit angeblichen Angriffen der AfD auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Partei vertrete eine «völkische Ideologie», die alles Nichtdeutsche und Andersartige abwerte und sich damit gegen die Werte der Verfassung stelle. Zugleich werfe die AfD täglich den demokratischen Institutionen Hindernisse in den Weg und stelle die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage.
Besonders scharf fiel Eskens historischer Vergleich aus. «Nicht noch einmal soll ein Faschist in einem deutschen Parlament eine Rede über die Dummheit der Demokratie halten wie Goebbels im Jahr 1935. Nie wieder!», sagte die ehemalige SPD-Chefin in ihrem Videobeitrag. Zudem behauptete sie, die AfD werde von einem internationalen Netzwerk radikaler Rechtsextremisten unterstützt, darunter auch vom russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Mit Blick auf gegenwärtige politische Debatten kritisierte Esken insbesondere Stimmen, die eine Lockerung der sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD diskutieren. «Schluss damit!», erklärte sie mit Blick auf Diskussionen innerhalb der FDP. Gleichzeitig verwies sie auf angebliche Vorbereitungen auf europäischer Ebene. Die Parteienaufsicht der Europäischen Union wolle nach ihren Angaben ein Prüfverfahren gegen die AfD einleiten, weil die Partei europäische Werte verletze.
Esken stellte sich ausdrücklich hinter eine frühere Forderung des ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering. Dieser habe «vollkommen recht», wenn er ein Verbot der AfD verlange. Grundlage dafür sei ein Beschluss des SPD-Bundesparteitags vom Juni 2025. Damals hatte die Partei beschlossen, dass Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren prüfen und vorbereiten sollen.