Das Bundesverteidigungsministerium hebt die geplante Genehmigungspflicht für längere Auslandsreisen deutscher Männer zwischen 17 und 45 Jahren wieder auf. Dies geht aus den angekündigten «klarstellenden Regelungen» zum neuen Wehrdienstgesetz hervor.
Männer sollen weiterhin ohne Einschränkungen ins Ausland reisen können. Die Anpassung soll durch eine Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger sowie eine interne Verwaltungsvorschrift umgesetzt werden. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Pflicht, längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen zu lassen.
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Konkret ist kein Antrag mehr erforderlich, um ins Ausland zu reisen. Grundlage ist eine Ausnahmeregelung, die nun in Kraft gesetzt wird. Bereits zuvor hatte die Bundeswehr signalisiert, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte nicht melden müssen.
Nach Angaben des Ministeriums könnte sich dies jedoch ändern, falls sich die Sicherheitslage verschärft und der Wehrdienst verpflichtend wird. Für einen solchen Fall enthalte das Gesetz entsprechende Vorsorgeregelungen.