Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

«Unklar, ungenau, unvollständig»: Berliner Gericht hat mehrere Potsdam-Aussagen von Correctiv für unzulässig erklärt – mit interessanter Begründung

Anhören ( 1 min )
«Unklar, ungenau, unvollständig»: Berliner Gericht hat mehrere Potsdam-Aussagen von Correctiv für unzulässig erklärt – mit interessanter Begründung
«Unklar, ungenau, unvollständig»: Berliner Gericht hat mehrere Potsdam-Aussagen von Correctiv für unzulässig erklärt – mit interessanter Begründung
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Das Landgericht Berlin hat seine Entscheidung gegen das Portal Correctiv zur Potsdam-Recherche ausführlich begründet und zentrale Aussagen der Berichterstattung als unzulässig eingestuft. Das Gericht hält laut veröffentlichter Urteilsbegründung fest, die Darstellung sei «nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig».

Christophe Gateau/DPA/Keystone
Prozess zum Potsdamer Treffen im Landgericht Berlin (Symbolbild)
Christophe Gateau/DPA/Keystone

Ausgangspunkt ist ein Urteil vom 17. März (AZ 27 O 379/25), in dem mehrere Aussagen untersagt wurden. Die Weltwoche berichtete. Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Wie aus der nun publizierten Begründung hervorgeht, wertet das Gericht zentrale Passagen der Correctiv-Berichte als unzulässige Tatsachenbehauptungen oder als nicht gerechtfertigte Meinungsäusserungen.

Konkret betrifft dies die Aussage, beim Treffen in Potsdam habe ein «Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern» existiert. Diese Behauptung sei «unstreitig falsch». Auch die Einordnung als verfassungswidrig – «also ein Plan, um die Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen» – sei nicht haltbar, da es dafür keine sachliche Grundlage gebe.

Ebenfalls untersagt wurde die Darstellung, der österreichische Aktivist Martin Sellner habe eine «Ausbürgerungsidee» präsentiert. Laut Gericht hat sich Sellner «unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst». Die Aussage sei daher in jeder Form unzulässig. Gleiches gilt für die Behauptung, Huy habe vorgeschlagen, Doppelstaatlern den deutschen Pass zu entziehen.

Besonders deutlich fällt die Kritik an der Darstellung insgesamt aus. Das Gericht beanstandet, wesentliche Aussagen seien ausgelassen worden. So habe Correctiv verschwiegen, dass Sellner explizit erklärt habe, Doppelstaatler könnten nicht zur Zwangsausreise verpflichtet werden. Diese Auslassung habe der Berichterstattung «ein vollständig anderes Gewicht» gegeben.

Correctiv kündigte Berufung an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.