Ausgangspunkt ist ein Urteil vom 17. März (AZ 27 O 379/25), in dem mehrere Aussagen untersagt wurden. Die Weltwoche berichtete. Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Wie aus der nun publizierten Begründung hervorgeht, wertet das Gericht zentrale Passagen der Correctiv-Berichte als unzulässige Tatsachenbehauptungen oder als nicht gerechtfertigte Meinungsäusserungen.
Konkret betrifft dies die Aussage, beim Treffen in Potsdam habe ein «Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern» existiert. Diese Behauptung sei «unstreitig falsch». Auch die Einordnung als verfassungswidrig – «also ein Plan, um die Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen» – sei nicht haltbar, da es dafür keine sachliche Grundlage gebe.
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Ebenfalls untersagt wurde die Darstellung, der österreichische Aktivist Martin Sellner habe eine «Ausbürgerungsidee» präsentiert. Laut Gericht hat sich Sellner «unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst». Die Aussage sei daher in jeder Form unzulässig. Gleiches gilt für die Behauptung, Huy habe vorgeschlagen, Doppelstaatlern den deutschen Pass zu entziehen.
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Besonders deutlich fällt die Kritik an der Darstellung insgesamt aus. Das Gericht beanstandet, wesentliche Aussagen seien ausgelassen worden. So habe Correctiv verschwiegen, dass Sellner explizit erklärt habe, Doppelstaatler könnten nicht zur Zwangsausreise verpflichtet werden. Diese Auslassung habe der Berichterstattung «ein vollständig anderes Gewicht» gegeben.
Correctiv kündigte Berufung an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.