Vegane Fleischalternativen dürfen künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie «Poulet» oder «Schwein» vermarktet werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) gutgeheissen und damit ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts gekippt. Die Bezeichnung «veganes Güggeli» verstösst laut Lausanne gegen die Vorschriften zur Irreführung im Lebensmittelrecht.
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Im Zentrum des Streits steht die Firma Planted aus Kemptthal ZH, die mit pflanzlichen Produkten auf Erbsen-, Hafer- und Sonnenblumenbasis erfolgreich ist. Planted hatte sich gegen eine Beanstandung der kantonalen Lebensmittelkontrolle gewehrt, wonach Bezeichnungen wie «planted Chicken» oder «planted pulled BBQ» Konsumenten täuschen könnten.
Das Verwaltungsgericht hatte die Auffassung vertreten, dass die Kundschaft sehr wohl den Unterschied zu echtem Fleisch erkenne – eine Einschätzung, die das Bundesgericht nun mehrheitlich verwarf.
Nur Bundesrichterin Julia Hänni hielt dagegen: Man solle Konsumenten «nicht unterschätzen». Doch die Mehrheit des Gremiums sah die Tierbezeichnungen als unerlaubte Täuschung, berichtet 20 Minuten. Erlaubt sind laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit künftig nur allgemein gehaltene Begriffe wie «veganer Burger» oder «vegetarisches Steak».
Planted kritisiert das Urteil. Die Firma verweist auf eine Studie, wonach 93 Prozent der Konsumenten pflanzenbasierte Produkte wie «planted Chicken» klar als vegan erkannt hätten. «Das Bundesgerichtsurteil spricht Fleischliebhabern jede Kompetenz ab und sieht in der Verpackung von 2021 eine Täuschung», heisst es in der Stellungnahme. Judith Wemmer, Mitgründerin des Unternehmens, beklagt: «Anstatt an Konsument:innen zu denken, welche einfache und klare Begrifflichkeiten bevorzugen, wird unnötig Bürokratie aufgebaut und damit Ressourcen verschwendet.» Laut Planted haben die eigenen Produkte bislang über 3,4 Millionen Hühnerleben gerettet.