Der Kanton Aargau schickt ein Mädchen im Rollstuhl mit kognitiver Beeinträchtigung trotz eines laufenden Verfahrens vor der Uno in eine Sonderschule. Dies berichtet die Sonntagszeitung. Die Eltern des Mädchens hatten sich dafür eingesetzt, dass ihre Tochter weiterhin eine Regelschule besucht. Die Aargauer Behörden vertreten dagegen die Auffassung, das Kind sei in einer Sonderschule besser aufgehoben.
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Der Fall gelangte bis vor die Vereinten Nationen (die Weltwoche berichtete). Die Uno hatte laut dem Bericht gefordert, das Mädchen bis zu einem endgültigen Entscheid weiterhin in der Regelschule zu belassen. Der Kanton Aargau hält sich jedoch nicht daran. Die Bildungsdirektion bestätigte gegenüber der Zeitung den Schulwechsel. «Das Mädchen wird ab nächstem Schuljahr nicht mehr in der Regelklasse unterrichtet werden», erklärte die Sprecherin des Departements für Bildung, Kultur und Sport. Weiter sagte sie: «Der Entscheid wurde den Eltern von der Gemeinde entsprechend mitgeteilt.»
Das Mädchen besucht derzeit die vierte Klasse. Verfahren vor der Uno dauern laut dem Bericht im Durchschnitt rund dreieinhalb Jahre. Damit könnte das Kind beim Vorliegen eines endgültigen Entscheids bereits die siebte Klasse besuchen.
Die Eltern kämpfen weiterhin gegen die Entscheidung. Ihr Anwalt erklärte: «Wir sind in Kontakt mit den Behörden und äussern uns aktuell nicht öffentlich zum hängigen Verfahren.»