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Transparenz bei Abstimmungsempfehlungen: Bundesrat will Stimmrechtsberater zur Offenlegung von Interessenkonflikten verpflichten

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Transparenz bei Abstimmungsempfehlungen: Bundesrat will Stimmrechtsberater zur Offenlegung von Interessenkonflikten verpflichten
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Der Bundesrat will den Einfluss von Stimmrechtsberatern an Schweizer Generalversammlungen transparenter machen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde laut Blick bereits in die Vernehmlassung geschickt. Künftig sollen mögliche Interessenkonflikte dieser Berater offengelegt werden. Ziel sei es, dass Aktionäre ihre Entscheidungen besser informiert treffen können.

© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER
KEYPIX - Licht strahlt durch ein Luenettenfenster in der Bundeshauskuppel mit einem Landwirtschaftssujet an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 1
© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER

Stimmrechtsberater analysieren die Traktanden von Generalversammlungen und empfehlen Investoren, wie sie abstimmen sollen. Besonders Pensionskassen und Grossanleger nutzen diese Dienste, weil sie Beteiligungen an vielen Unternehmen halten.

Der Markt wird weitgehend von zwei US-Firmen beherrscht: ISS und Glass Lewis. Laut Schätzungen beeinflusst ISS rund 23 Prozent der Stimmen an Schweizer Generalversammlungen, Glass Lewis etwa 14 Prozent.

An Bedeutung gewonnen haben die Stimmrechtsberater in der Schweiz nach der Minder-Initiative. Seither müssen Pensionskassen ihre Stimmrechte aktiv ausüben und greifen dafür häufig auf externe Empfehlungen zurück. Bis September können sich Verbände, Unternehmen und weitere Interessierte zum Vorschlag des Bundesrats äussern.

Kritiker sehen die starke Stellung der Berater seit Jahren skeptisch. Im Fokus stehen mögliche Interessenkonflikte, wenn dieselben Unternehmen gleichzeitig Beratungsleistungen für Firmen erbringen und Empfehlungen an deren Aktionäre abgeben. Hinzu kommt die hohe Marktkonzentration, die den Einfluss weniger Akteure zusätzlich verstärkt.

In der Schweiz gewann die Branche nach der Umsetzung der Minder-Initiative zusätzlich an Bedeutung. Seither sind Pensionskassen verpflichtet, ihre Stimmrechte aktiv auszуüben. Ohne die Analysen externer Berater wäre dieser Aufwand für viele Institutionen kaum zu bewältigen. Während zahlreiche europäische Nachbarländer bereits regulatorische Vorgaben eingeführt haben, steht die Schweiz mit dem nun gestarteten Vernehmlassungsverfahren erst am Anfang eines möglichen Gesetzgebungsprozesses.

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