Die Schlagzeile im Tages-Anzeiger bringt es freiwillig-unfreiwillig auf den Punkt: «Syrer wollen lieber bleiben.» Die Lage in ihrer Heimat sei besser, doch viele sähen dort «keine Zukunft».
Zwei Sätze, die alles darüber verraten, wie unser Asylwesen funktioniert – oder eben nicht funktioniert.
Kern des Asylrechts ist, dass in ihrer Heimat aus politischen Gründen an Leib und Leben Verfolgten vorübergehend Schutz gewährt wird, solange die Leib und Leben bedrohende Lage dauert. Ist sie vorbei, verlöscht das Recht auf Asyl, und die Betroffenen haben die Schweiz wieder zu verlassen.
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Das ist auch gemeint, wenn wir die «humanitäre Tradition» der Schweiz beschwören. Doch diese Tradition und dieses Asylwesen sind ein Phantom. Die Realität ist, dass die Syrer – um bei ihrem Beispiel zu bleiben – nicht nur bleiben wollen, sondern auch bleiben dürfen. Selbst die nun erhöhten finanziellen Lockmittel dafür, sie zur Rückkehr in die Heimat zu bewegen, verfehlen ihre Wirkung. Von Abschiebungen, um das geltende Recht durchzusetzen, sehen die Behörden grosszügig ab.
Das ist umso folgenreicher, wenn wir uns in Erinnerung rufen, wie die frühere Asylministerin Simonetta Sommaruga Syrer nicht nur passiv ins Land liess, sondern gar aktiv eingeflogen hat. Niemand der Verantwortlichen hat den Bürgern damals reinen Wein eingeschenkt: dass das in den allermeisten Fällen ein one-way-Ticket «Schweiz einfach» ist.
Und niemand hat gesagt, dass das Asylrecht damit ausgehöhlt und mit gütiger Mithilfe und Unterstützung der Behörden ad absurdum geführt wird. Die Logik dabei ist leicht zu verstehen: Ein Asyl, das unabhängig von Fluchtgründen und der Lage im Herkunftsland besteht, ist per definitionem kein Asyl. Der Bund muss über die Bücher, will er das Asylrecht und dessen Akzeptanz beim Souverän nicht vollends verscherbeln.