Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Strassburger Richter verurteilen Schweiz: Gewalttätige Demonstranten dürfen jubeln und weiter ungestraft wüten

Anhören ( 1 min )
Strassburger Richter verurteilen Schweiz: Gewalttätige Demonstranten dürfen jubeln und weiter ungestraft wüten
Strassburger Richter verurteilen Schweiz: Gewalttätige Demonstranten dürfen jubeln und weiter ungestraft wüten
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. In Genf war es bei einer Demonstration am Frauenstreiktag 2019 zu gewalttätigen Ausschreitungen und Sachbeschädigungen gekommen.

Die Behörden machten die Veranstalter haftbar und belangten sie mit einer Busse von 200 Franken, weil sie keinen wirksamen Ordnungsdienst organisiert hatten. Die Schweizer Gerichte bis hin zum Bundesgericht bestätigten die Verurteilung – Strassburg hat sie nun umgestossen.

Strassburger Richter verurteilen Schweiz: Gewalttätige Demonstranten dürfen jubeln und weiter ungestraft wüten

Die Gewerkschaft Unia jubelt: «Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, da es das Recht auf friedliche Kundgebungen stützt.»

Friedliche Kundgebungen? So kann man die Realität auch verdrehen.

Für alle Chaoten, Gewalttäter, Sprayer und ihre Sympathisanten und Förderer im Hintergrund ist das Urteil aus Strassburg eine gute Nachricht: Sie können weiter Chaos und Gewalt verbreiten – und sich hinter dem Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstecken.

Und noch was fällt auf: Wo war dieses Recht in der Corona-Zeit? Ging da nicht sogar der Staat gegen friedliche Demonstranten vor? Und hätten die Strassburger Richter auch so entschieden, wenn es statt eines feministischen Frauenstreiks eine Manifestation von Massnahmenkritikern gewesen wäre?

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.