Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. In Genf war es bei einer Demonstration am Frauenstreiktag 2019 zu gewalttätigen Ausschreitungen und Sachbeschädigungen gekommen.
Die Behörden machten die Veranstalter haftbar und belangten sie mit einer Busse von 200 Franken, weil sie keinen wirksamen Ordnungsdienst organisiert hatten. Die Schweizer Gerichte bis hin zum Bundesgericht bestätigten die Verurteilung – Strassburg hat sie nun umgestossen.
Die Gewerkschaft Unia jubelt: «Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, da es das Recht auf friedliche Kundgebungen stützt.»
Friedliche Kundgebungen? So kann man die Realität auch verdrehen.
Für alle Chaoten, Gewalttäter, Sprayer und ihre Sympathisanten und Förderer im Hintergrund ist das Urteil aus Strassburg eine gute Nachricht: Sie können weiter Chaos und Gewalt verbreiten – und sich hinter dem Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstecken.
Und noch was fällt auf: Wo war dieses Recht in der Corona-Zeit? Ging da nicht sogar der Staat gegen friedliche Demonstranten vor? Und hätten die Strassburger Richter auch so entschieden, wenn es statt eines feministischen Frauenstreiks eine Manifestation von Massnahmenkritikern gewesen wäre?