Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will das EU-Vertragspaket den Stimmbürgern mit obligatorischem Referendum vorlegen. Damit müssten die sogenannten Bilateralen III nicht nur vom Volk, sondern auch von den Ständen angenommen werden.
Die Kommission schlägt vor, das Vertragspaket mit einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung zu verknüpfen. Konkret sollen die zur Umsetzung der neuen EU-Abkommen notwendigen Erlasse und Gesetzesänderungen erst in Kraft treten können, wenn Volk und Stände einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt haben. Über den Vorstoss entscheidet als Nächstes die zuständige Schwesterkommission des Nationalrats.
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Mit diesem Vorgehen will die Kommission die umstrittene Frage umgehen, ob die neuen EU-Verträge einem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellt werden sollen. Ende März hatte die Kommission dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die eingeladenen Experten vertraten dabei gegensätzliche Positionen.
Die Kommission folgt nun der Einschätzung des Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte einen möglichen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und den geplanten EU-Abkommen geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Um diesen Konflikt zu vermeiden, schlug Schmid eine Ergänzung der Verfassung mit einer Übergangsbestimmung vor.
Da jede Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum untersteht, wäre für die Annahme der Bilateralen III zwingend ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen erforderlich.