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Ständerat und Ständemehr: Lob der staatspolitischen Vernunft – aber auch Tadel für das Kuschen vor der EU-Unionsbürgerrichtlinie

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Ständerat und Ständemehr: Lob der staatspolitischen Vernunft – aber auch Tadel für das Kuschen vor der EU-Unionsbürgerrichtlinie
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Es ist eine gute Nachricht für das Funktionieren der Institutionen, ein Etappensieg der demokratischen Verantwortung und Vernunft: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats spricht sich für das Ständemehr bei den EU-Verträgen aus. Das Resultat war allerdings denkbar knapp. Es stand sechs zu sechs. Und brauchte den Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Heidi Z’graggen.

Peter Schneider/Keystone
Ständerat und Ständemehr: Lob der staatspolitischen Vernunft – aber auch Tadel für das Kuschen vor der EU-Unionsbürgerrichtlinie
Peter Schneider/Keystone

Die Mitte-Frau aus dem Kanton Uri hatte sich vehement für ein Ständemehr eingesetzt. Es geht für sie dabei um den Kerngehalt der Eidgenossenschaft. Der Fall sei «eindeutig»: Die von der EU angedrohten und vom Bundesrat in den Verhandlungen widerstandslos akzeptierten Ausgleichsmassnahmen, falls das Schweizervolk nicht mache, was Brüssel wolle, beeinflussten die freie Meinungsbildung so stark, dass an eine freie Ausübung des Stimmrechts nicht mehr zu denken sei. Deshalb sei das Ständemehr «zwingend», so Z’graggen.

Es gehe um Grundlegendes: «Wenn wir das Ständemehr in der Schweiz in Frage stellen wollen, dann dürfen wir das – aber dann soll man es dem Volk und den Ständen vorlegen: Wollt ihr es noch, oder wollt ihr es nicht mehr?»

Neben Lob verdienen die Ständeräte auch Tadel, Licht und Schatten liegen auch hier nahe beieinander. Die Kommission entschied weiter, dass Artikel 121a Absatz 4 Bundesverfassung, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Artikel 121a verstossen, «bezüglich der Stabilisierungsabkommen nicht zur Anwendung kommt». Damit werde «Einwänden begegnet, wonach die neuen Bestimmungen betreffend die Unionsbürgerrichtlinie Artikel 121a BV widersprechen könnten».

Der Hintergrund: Mit Artikel 121a fordert die Bundesverfassung eine Steuerung der Zuwanderung, wie vom Volk 2014 mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen. Die Unionsbürgerrichtlinie der EU steht im Clinch mit dieser Bestimmung. Doch davon will die Staatspolitische Kommission des Ständerats dann doch lieber nichts wissen und kuscht vor Brüssel.

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