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Staatsanwaltschaft sieht keinen Straftatverdacht: Antifa-Bündnis darf zu Blockaden gegen AfD-Parteitag aufrufen

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Staatsanwaltschaft sieht keinen Straftatverdacht: Antifa-Bündnis darf zu Blockaden gegen AfD-Parteitag aufrufen
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Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht in den angekündigten Protestaktionen gegen den AfD-Bundesparteitag Anfang Juli derzeit keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Das berichtet Apollo News unter Berufung auf ein Schreiben der Behörde. Eine Strafanzeige des AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga gegen den Aktivisten Noa Sander, Sprecher des Bündnisses «Widersetzen», wurde demnach nicht weiterverfolgt.

Christophe Gateau/DPA/Keystone
Demonstration mit Antifa-Flaggen in Berlin (Symbolbild)
Christophe Gateau/DPA/Keystone

Das Bündnis hatte angekündigt, den Parteitag der AfD am 4. und 5. Juli in Erfurt mit Blockaden zu behindern. Auf einer Vorbereitungskonferenz erklärte Sander laut Apollo News, man wolle mit «massenhaften Blockaden» Zufahrtswege rund um das Veranstaltungsgelände lahmlegen. Ziel sei es, den Parteitag möglichst stark zu beeinträchtigen.

Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin, ob die Aussagen strafrechtlich relevant sein könnten. Nach ihrer Einschätzung erfüllen die Ankündigungen jedoch weder den Tatbestand des Landfriedensbruchs noch der Nötigung oder der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die Behörde argumentiert, aus den bisherigen Äusserungen gehe weder eine konkrete Gewaltandrohung noch ein direkter Aufruf zu strafbaren Handlungen hervor.

Offen bleibt, wie mögliche Protestaktionen am Parteitagswochenende bewertet werden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bezieht sich ausschliesslich auf die bisherigen Ankündigungen. Ob konkrete Blockaden später strafrechtliche Folgen haben könnten, hänge vom tatsächlichen Ablauf der Proteste ab.

Für das erste Juliwochenende bereiten sich Stadt und Polizei auf einen Grosseinsatz vor. Neben dem AfD-Parteitag sind mehrere Gegenkundgebungen angekündigt. Die Behörden rechnen mit Zehntausenden Teilnehmern und erheblichen Einschränkungen im Stadtverkehr.

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