Die geplante Reform der Beamtenbesoldung beim Bund führt zu jährlichen Mehrkosten von rund 3,5 Milliarden Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der nach Spiegel-Informationen vorliegt.
Das Ministerium von Innenminister Alexander Dobrindt begründet den Schritt im Entwurf mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diese habe «mittelbar auch Wirkung auf den Bund» und müsse «bei der Anpassung der Bezüge berücksichtigt werden».
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Konkret rechnet das Ministerium für dieses und das kommende Jahr mit zusätzlichen Kosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025. In den Folgejahren dürften die Ausgaben weiter steigen. Hintergrund ist eine grundlegende Anpassung der Besoldungsstruktur, mit der die verfassungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst entschieden, dass die Besoldung zahlreicher Beamter in Berlin zwischen 2008 und 2020 über weite Strecken nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Staat ist gemäss Alimentationsprinzip verpflichtet, Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu sichern – sowohl im aktiven Dienst als auch im Ruhestand.
Neben der juristischen Begründung verweist das Innenministerium auf die sicherheitspolitische Lage. Deutschland stehe vor «historischen gesamtstaatlichen Herausforderungen». Eine «multiple Bedrohungslage» verlange sowohl stärkeren Schutz nach aussen als auch den Ausbau der inneren Sicherheit. Dafür brauche es einen «leistungsfähigen, effizienten öffentlichen Dienst».
Zusätzlich nennt der Entwurf strukturelle Gründe: Der demografische Wandel und der Wettbewerb um Fachkräfte erhöhten den Druck, die Attraktivität des Staatsdienstes finanziell zu verbessern. Die Reform wird damit nicht nur als Reaktion auf ein Gerichtsurteil dargestellt, sondern als strategische Massnahme zur Stabilisierung des öffentlichen Dienstes.