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So nicht, Madame Baume-Schneider! Zwang zu Frühfranzösisch ist verfassungswidrig, zeigt juristisches Gutachten

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So nicht, Madame Baume-Schneider! Zwang zu Frühfranzösisch ist verfassungswidrig, zeigt juristisches Gutachten
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Der Bund hat keine Kompetenz, den Zeitpunkt des Fremdsprachenunterrichts festzulegen. Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten des Lehrernetzwerks Schweiz. Die Frage, ob Französisch bereits in der Primarschule oder erst in der Sekundarschule unterrichtet werde, gehöre gemäss Bundesverfassung in die Bildungshoheit der Kantone.

KEYSTONE/Alessandro della Valle
So nicht, Madame Baume-Schneider! Zwang zu Frühfranzösisch ist verfassungswidrig, zeigt juristisches Gutachten
KEYSTONE/Alessandro della Valle

Das Gutachten widerspricht damit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die Kantone mit einem nationalen Sprachengesetz zu Frühfranzösisch auf der Primarstufe zwingen will. Mehrere Kantone wie Zürich und St. Gallen wollen Frühfranzösisch abschaffen und die zweite Landessprache erst auf der Oberstufe einführen.

Das Gutachten bestätigt weiter, was Lehrer und kritische Bildungsforscher längst wissen: Frühfranzösisch überzeugt auch pädagogisch nicht. Studien zeigten keinen klaren Vorteil eines besonders frühen Fremdsprachenbeginns. Gleichzeitig berichteten viele Lehrer, dass Kinder heute immer früher zwei Fremdsprachen gleichzeitig lernen müssten, während grundlegende Kompetenzen in Lesen, Schreiben und in der Mathematik zunehmend unter Druck gerieten.

Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Zuerst sollten solide Grundlagen in Deutsch und Mathematik vermittelt werden – erst danach zusätzliche Fremdsprachen.

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