Die italienische Regierung erhält Rückenwind für ihre Migrantenzentren in Albanien. Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass das EU-Recht solche Einrichtungen grundsätzlich erlaubt.
In der nicht bindenden Stellungnahme heisst es, Mitgliedstaaten dürften Rückführungs- und Haftzentren auch ausserhalb ihres Staatsgebiets betreiben, sofern die im EU-Recht vorgesehenen Schutzstandards vollständig eingehalten werden. Dazu zählen Zugang zu Rechtsbeistand, Dolmetschern sowie Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen und Behörden. Für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Personen gelten erhöhte Anforderungen.
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Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wertete das Gutachten als Bestätigung ihrer Politik. «Das sind wichtige Neuigkeiten, die bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg waren», erklärte sie. Zugleich kritisierte sie frühere Gerichtsverfahren als «erzwungen» und «unbegründet».
Hintergrund ist ein 2023 geschlossenes Abkommen zwischen Italien und Albanien. Es erlaubt Rom, auf albanischem Territorium unter eigener Gerichtsbarkeit Zentren zur Inhaftierung und Rückführung von Migranten zu betreiben. Das Modell steht seit Beginn in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen und war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren.
Ausgelöst wurde der aktuelle Rechtsstreit durch die Überstellung von Migranten in solche Zentren, deren Haft von italienischen Gerichten zunächst als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft wurde. Der Fall landete schliesslich in Luxemburg.
Obwohl die Stellungnahme rechtlich nicht bindend ist, folgt der Gerichtshof in vielen Fällen der Argumentation seiner Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung steht aus.