Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Serientäter sollen endlich in Haft: Rechtskommission des Nationalrats folgt SVP-Vorstoss

Anhören ( 1 min )
Serientäter sollen endlich in Haft: Rechtskommission des Nationalrats folgt SVP-Vorstoss
Serientäter sollen endlich in Haft: Rechtskommission des Nationalrats folgt SVP-Vorstoss
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Es ist eine klaffende Lücke im schweizerischen Strafrecht. Kriminelle Serientäter, die praktisch täglich stehlen und rauben, können ihren Machenschaften mehr oder weniger ungehindert nachgehen. Im Raum Grenchen wurde gemäss Kantonspolizei Solothurn eine Person für 192 Straftaten in zwölf Monaten angezeigt, in Solothurn ein Mann für 175 Straftaten.

Salvatore Di Nolfi/Keystone
Serientäter sollen endlich in Haft: Rechtskommission des Nationalrats folgt SVP-Vorstoss
Salvatore Di Nolfi/Keystone

Auch aufgrund solcher Serientäter wurde Solothurn zur kriminellsten Stadt der Schweiz, mit 270 Straftaten pro 1000 Einwohner. Ein Wahnsinn.

Und diesem Wahnsinn sehen die Strafverfolgungsbehörden taten- und machtlos zu, weil solche Serientäter gemäss geltendem Recht nicht in Haft gesteckt werden können, sondern nach wenigen Stunden wieder freikommen. Meistens handelt es sich dabei um Vermögensdelikte im Sinne der Bestimmungen der Artikel 137 (unrechtmässige Aneignung), 139 (Diebstahl), 140 (Raub) und 141 (Sachentziehung) StGB. Aus Sicht der Gerichte ist in solchen Fällen der besondere Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach Artikel 221 Absatz 1 lit. c StPO nicht erfüllt, weil die Sicherheit der Geschädigten nicht unmittelbar und erheblich gefährdet sei.

Dies soll sich nun ändern. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat knapp mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen, eine parlamentarische Initiative von SVP-Mann Rémy Wyssmann («Angst und Elend in Solothurn. Serien-Kriminalität ist kein Kavaliersdelikt») zu unterstützen. Die Initiative verlangt, dass Untersuchungs- und Sicherheitshaft auch dann angeordnet werden kann, wenn eine beschuldigte Person innerhalb von drei Monaten wiederholt Vermögensdelikte begangen hat. Die Kommission sehe bei der Bekämpfung serieller Vermögensdelikte klaren Handlungsbedarf, teilt sie mit.

Sie erachte es «als problematisch, wenn den Strafverfolgungsbehörden in Fällen bekannter Serientäterinnen und Serientäter keine ausreichenden Instrumente zur Verfügung stehen, um weitere Delikte wirksam zu verhindern». Nun ist die Rechtskommission des Ständerats am Zug.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.