Es ist eine klaffende Lücke im schweizerischen Strafrecht. Kriminelle Serientäter, die praktisch täglich stehlen und rauben, können ihren Machenschaften mehr oder weniger ungehindert nachgehen. Im Raum Grenchen wurde gemäss Kantonspolizei Solothurn eine Person für 192 Straftaten in zwölf Monaten angezeigt, in Solothurn ein Mann für 175 Straftaten.
Salvatore Di Nolfi/Keystone
Auch aufgrund solcher Serientäter wurde Solothurn zur kriminellsten Stadt der Schweiz, mit 270 Straftaten pro 1000 Einwohner. Ein Wahnsinn.
Und diesem Wahnsinn sehen die Strafverfolgungsbehörden taten- und machtlos zu, weil solche Serientäter gemäss geltendem Recht nicht in Haft gesteckt werden können, sondern nach wenigen Stunden wieder freikommen. Meistens handelt es sich dabei um Vermögensdelikte im Sinne der Bestimmungen der Artikel 137 (unrechtmässige Aneignung), 139 (Diebstahl), 140 (Raub) und 141 (Sachentziehung) StGB. Aus Sicht der Gerichte ist in solchen Fällen der besondere Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach Artikel 221 Absatz 1 lit. c StPO nicht erfüllt, weil die Sicherheit der Geschädigten nicht unmittelbar und erheblich gefährdet sei.
Dies soll sich nun ändern. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat knapp mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen, eine parlamentarische Initiative von SVP-Mann Rémy Wyssmann («Angst und Elend in Solothurn. Serien-Kriminalität ist kein Kavaliersdelikt») zu unterstützen. Die Initiative verlangt, dass Untersuchungs- und Sicherheitshaft auch dann angeordnet werden kann, wenn eine beschuldigte Person innerhalb von drei Monaten wiederholt Vermögensdelikte begangen hat. Die Kommission sehe bei der Bekämpfung serieller Vermögensdelikte klaren Handlungsbedarf, teilt sie mit.
Sie erachte es «als problematisch, wenn den Strafverfolgungsbehörden in Fällen bekannter Serientäterinnen und Serientäter keine ausreichenden Instrumente zur Verfügung stehen, um weitere Delikte wirksam zu verhindern». Nun ist die Rechtskommission des Ständerats am Zug.