Der deutsche Sänger Heino geht juristisch gegen eine Wahlkampfaktion des AfD-Politikers Felix Teichner in Brandenburg vor und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld. Dies berichtet die Bild-Zeitung. Anlass ist ein Social-Media-Beitrag des Landratskandidaten in der Uckermark, in dem der 87-Jährige ohne Zustimmung als Unterstützer dargestellt wurde.
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In dem Posting hiess es: «Am Sonntag würde Heino Felix wählen!». Zudem wurde der Beitrag mit einem Ausschnitt aus dem Lied «Blau blüht der Enzian» unterlegt und mit den Worten «Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark» ergänzt. Heino reagierte nach eigenen Angaben empört und leitete über seinen Anwalt Dirk Strohmenger rechtliche Schritte ein. Dieser forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Entfernung der Werbung.
Der Anwalt erklärte der Zeitung: «Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde, wenn er denn könnte.» Heino selbst sagte: «Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen.»
Nach Angaben des Managements wurde beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da zunächst keine Reaktion erfolgt sei. Teichner hat den Beitrag inzwischen gelöscht. Er erklärte, er sei «ein Fan von Heino» und habe die Aussage bewusst im Konjunktiv formuliert. Die Forderung nach 250.000 Euro kritisierte er mit den Worten: «Die 250.000 Euro könnte ich nie abbezahlen.»