Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass bestätigt, wonach AfD-Mitglieder und Unterstützer bei waffenrechtlichen Verfahren verstärkt überprüft werden sollen. Dies berichtet die Ostdeutsche Allgemeine. Der Erlass stammt demnach aus dem Sommer 2025 und betrifft die Beurteilung der sogenannten Zuverlässigkeit beim Erwerb von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten.
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Laut den Vorgaben kann bereits die wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen der AfD als Hinweis auf eine Unterstützung gewertet werden. In solchen Fällen sollen Behörden die persönliche Eignung genauer prüfen. Grundlage ist eine sogenannte Regelvermutung, wonach Betroffene ihre Zuverlässigkeit aktiv darlegen müssen. Ein unauffälliges Vorleben allein gilt demnach nicht als ausreichend.
Das Innenministerium betont, Entscheidungen würden weiterhin «im Einzelfall» getroffen. Weder eine Parteimitgliedschaft noch der Besuch von Veranstaltungen führe automatisch zur Ablehnung. Zugleich bestätigte das Ministerium, dass entsprechende Prüfungen sowie Berichtspflichten und zusätzliche Genehmigungsschritte vorgesehen sind.
Nach Angaben der Behörden wurden bis Ende 2025 rund vierzig Überprüfungen eingeleitet und fünf Waffenbesitzkarten widerrufen. Der Erlass wird damit bereits angewendet.
Der sächsische AfD-Innenpolitiker Heiko Gumprecht bezeichnete die Massnahmen als «Tritt gegen den Rechtsstaat» und forderte eine vollständige Offenlegung der Regelung.